Seefrachtgeschäft nennt sich die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Seeschiffen. Will z. B. die Huber AG eine Maschine zur Herstellung von Weinbergerereien an den Kunden Klaus Meier nach Amerika schicken, dann kann (!) dies so ablaufen: Die Huber AG schließt als Auftraggeber mit der Spedition Pfeilschnell GmbH einen Transportvertrag. Die Spedition (Befrachter genannt) versucht nun, im Interesse des Kunden den günstigsten Weg zu finden. Der Transport kann sowohl mit der Bahn als auch mit einem LKW-Unternehmer vorgenommen werden. So gelangt die Ware zur Empfangsstation Bremen. Ferner muss der Befrachter, also die Spedition Pfeilschnell, mit einem Umschlagsbetrieb in Bremen den Umschlag ab Waggon/LKW in ein Seeschiff vereinbaren. Der Befrachter hat mit der Reederei Rostig Seetransporte AG zwischenzeitlich ebenfalls einen Transportvertrag geschlossen. Die Reederei nimmt von dem Umschlagsbetrieb in Bremen die Ware in Empfang. Per Seeschiff wird die Maschine nach New York transportiert. Als Entgelt für die Beförderung erhält die Reederei die Seefracht. Die Bahn bzw. der LKW-Unternehmer erhalten ebenfalls ihren Anteil für den Transport, und auch der Umschlagsspediteur wird entsprechend entlohnt.
Betrifft die Güterbeförderung auf Seeschiffen. Rechtsgrundlage dieser Dienstleistung ist ein Chartervertrag oder ein Stückgutvertrag. Im S. entspricht der Verfrachter (der Reeder und Ausrüster sein kann) dem Frachtführer des Land-, Binnengewässer- und Luftfrachtgeschäftes; der Befrachter dem Absender.
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