Vertraglich zugesagte Frist, in deren Verlauf eine kreditgewährende Bank verpflichtet ist, Kredite auszuzahlen, wenn bestimmte festgelegte Voraussetzungen (Conditions Precedent) erfüllt sind und kein Default vorliegt. Die vereinbarte Frist beginnt regelmäßig mit der Vertragsunterzeichnung und endet mit der vollständigen Inanspruchnahme des gewährten Kredits bzw. am Ende des vereinbarten Zeitraumes.
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