Unter Compilation versteht man die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Bei der Durchführung einer Compilation werden die von dem Unternehmen bereitgestellten Daten nicht geprüft, so dass ein Bestätigungsvermerk nicht erteilt werden darf. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist eine prüfungsnahe Dienstleistung, die unter den Regelungsbereich der ISA fällt und dem Wirtschaftsprüfer zur Beachtung der allgemeinen Berufsgrundsätze anhält.
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