Bezeichnung für Bezugsgrößen in der Prozeßkostenrechnung (synonym: cost driver, Kostenantriebskraft). Kostentreiber werden grundsätzlich als direkte Bezugsgröße angesehen. Analog dem Verhältnis von Bezugsgröße und variablen Kosten in der Grenzplankostenrechnung wird auch zwischen Kostentreiber und leistungsmengeninduzierten Kosten ein proportionales Verhältnis unterstellt. Die leistungsmengeninduzierten Kosten können dem Kostenträger nach dem Beanspruchungsprinzip zugerechnet werden.
siehe Kostentreiber
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