System zur Stabilisierung des Kurses durch Anbindung der Landeswährung an einen starken Währungsanker. In ihm wird die vollständige Deckung des Geldumlaufs durch Gold- und Devisenreserven bei der Zentralbank gesetzlich vorgeschrieben. Ein Wachstum der Geldmenge ist somit nur im Rahmen wachsender Währungsreserven möglich. Entsprechend fordert ein Abfluß von Währungsreserven die Verringerung der Geldmenge. Die konsequente Umsetzung einer entsprechenden Geld- und Kreditpolitik erhöht das Vertrauen in die Währung, schränkt allerdings den Handlungsspielraum von Zentralbank und Regierung erheblich ein (Goldwährung). Gelingt die glaubhafte Umsetzung des Systems, so entsteht Vertrauen in die Landeswährung, das einer möglichen Kapitalflucht vorbeugt, indem es das nationale Bankensystem für Inländer vertrauenswürdig macht. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft kann dann allerdings nicht über Wechselkursanpassungen erfolgen, sondern muß über Strukturveränderungen und Produktivitätssteigerungen erreicht werden.
Begr. f. eine regelgebundene Geldordnung. Dabei ist die inländische Geldbasis zur Gänze oder teilweise durch internationale Währungsreserven oder durch Gold gedeckt. Die Emission der inländischen Banknoten und Münzen erfolgt zu einem fixen Kurs gegenüber der ausländischen (Reserve-/Leit-)Währung durch ein Währungsamt. Dieses garantiert den freien und unbeschränkten Umtausch der inländischen Währung in die ausländische Leitwährung zu einem festen Wechselkurs. C. B. S. sind für Länder relevant, die hohe Inflationsraten aufweisen und bestrebt sind, wieder monetäre Stabilität im eigenen Land zu erreichen; auch für Länder mit geringer eigener geldpolitischer Kompetenz. In Argentinien bestand z. B. ein solches C. B. S. über ein Jahrzehnt; der argentinische Peso war bis Februar 2002 im Verhältnis 1 : 1 an den US-Dollar gebunden.
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