sind die Grundlage von Informationen. Daten werden erst durch ihre Zwecksetzung zu Informationen. Die Daten können unterschieden werden in alphanumerische Daten und numerische Daten. Die alphanumerischen Daten bestehen in erster Linie aus Buchstaben des Alphabets, manchmal aus Ziffern oder einigen Sonderzeichen. Die numerischen Daten werden ausschließlich durch Ziffern und Sonderzeichen (+ oder -) dargestellt und werden bei jeder Art von Berechnung verwendet (Siehe hierzu auch Informationen, elektronische Datenverarbeitung).
Daten sind Gegebenheiten, die aus dem ökonomischen, rechtlichen, sozialen, technischen und kulturellen Bereich einer Volkswirtschaft entstammen. Die Daten können nicht direkt beeinflußt werden; sie beeinflussen jedoch indirekt den Entscheidungsprozeß.
Daten sind Informationen in einer maschinell verarbeitbaren Form. Es gibt viele Möglichkeiten, Daten zu klassifizieren. Hier soll unterschieden werden nach dem Aufbau (physische Sicht) und nach dem Inhalt (logische Sicht). Daten, die zu Dateneinheiten der folgenden Form zusammengefaßt werden können, heißen formatierte Daten. Unformatierte Daten sind durchgehende Texte, die in Form einer Datei gespeichert und nicht weiter strukturiert sind. Daten für betriebliche Anwendungen sind meist formatierte Daten, die von einem Anwendungsprogramm unter einem bestimmten Namen ansprech bar sind und deren Länge bekannt ist. Als Stammdaten werden solche Da ten bezeichnet, die auf unbestimmte Zeit gespeichert sein sollen. Dies sind z. B. Personalstammdaten wie Perso nalnummer, Name, Adresse, Gehalt oder Artikelstammdaten wie Artikel nummer, Artikelbezeichnung, Preis. Alle Daten, die für einen absehbaren Zeitraum angelegt werden, heißen Bewegungsdaten, z. B. geleistete Ar beitsstunden pro Monat für einen be stimmten Mitarbeiter. Im folgenden (S. 231) Datenbankdiagramm (Da tenbank) sind einige typische Daten für betriebswirtschaftliche Anwen dungen dargestellt.
1. Bezeichnung für wesentliche Einzelpunkte eines Geschäftsabschlusses) der Bank, von Verträgen, Vereinbarungen u. dgl. mit Kunden usw.
2. I. S. v. feststehenden Rahmenbedingungen (i. Ggs. z.variablen) für die Bankgeschäftspolitik.
3. Zu beachtende kalendarisch o. ä. fixierte Termine, z. B. Fälligkeitsdaten.
4. Elemente (i.w. S. Informationen) der (vor allem elektronischen, automatisierten) Datenverarbeitung.
In der Wirtschaftssoziologie: alle Informationen über soziale Tatsachen und Prozesse qualitativer und quantitativer Art, die durch Techniken der empirischen Sozialforschung erhoben werden. Daten können sowohl unter expliziten Forschungszielen als auch zufällig gewonnen werden. Alle Entscheidungen über Stichprobe, Fragebogen etc. bestimmen die Art der erhebbaren Daten.
1. Grössen, die Wirtschaftssubjekte in ihren Wirtschaftsplänen als von ihnen nicht beeinflussbar und somit als vorgegeben betrachten. 2. Tatbestände, die der Ökonom bei seiner Analyse als vorgegeben einstuft, die er also nicht erklären will ("Datenkranz"), aber im Modell zur Erklärung von endogenen Variablen heranzieht. 3. Informationen über sozio-ökonomische Variablen im Zeitablauf (Zeitreihendaten) oder an einem Stichtag bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts (Querschnittsdaten). Bei Vorliegen eines theoretischen Modells und ausgehend von den im Modell einbezogenen Variablen stellt sich zunächst die Frage nach der Messbarkeit der Variablen. Grössen, wie "technischer Fortschritt" oder "Qualifikation", und Erwartungsgrössen, wie z.B. die Zins- oder Gewinnerwartung in einer Investitionsfunktion, sind nicht direkt messbar; sie können nur durch Ersatzgrössen approximiert werden, für die Daten verfügbar sind. Der theoretische Begriffsinhalt wird dabei durch wirtschaftsstatistische Konstrukte, d. h. durch verfügbare oder noch zu erhebenden Daten quantifiziert. Dabei ist stets das sog. Adäquationsproblem zu lösen. Daten sind entweder der amtlichen Statistik oder der nichtamtlichen Statistik zu entnehmen, oft aber auch auf andere Weise zu beschaffen. Werden alle Einheiten der zu untersuchenden Gesamtheit untersucht, so liegt eine Vollerhebung vor, z.B. Volkszählung. Aus Kosten- bzw. Zeitgründen werden jedoch meist Teilerhebungen durchgeführt, die ein verkleinertes Abbild der Gesamtheit darstellen, z.B. Mikrozensus als 1%-Stichprobe. Dabei werden im allgemeinen sorgfältig ausgearbeitete Stichprobenpläne verwendet, um Stichprobenfehler ebenso wie systematische Fehler zu verringern und damit eine möglichst hohe Datenqualität zu sichern. Werden Daten mit dem Ziel statistischer Informationsgewinnung erhoben, wie z.B. bei der Volkszählung, so liegen Primärstatistiken vor. Als Sekundärstatistiken bezeichnet man dagegen solche Datensätze, die im Rahmen bestimmter Verwaltungsvorgänge, d.h. zunächst nicht zum Zweck statistischer Datensammlung gewonnen werden. Beispiele sind die Datensätze der Steuerstatistik oder die Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, die auf den Meldungen der Sozialversicherungsträger basiert. Literatur: Menges, G.ISkala, H.J., Grundriss der Statistik, Teil 2: Daten, Opladen 1973. Krug, WJ Nourney, M., Wirtschafts- und Sozialstatistik: Gewinnung von Daten, 2. Aufl., München 1987.
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