Aufgrund der goldenen Bilanzregel wurden drei verschiedene Deckungsregeln oder Deckungsrelationen A, B und C des Vermögens durch das Kapital als horizontale Kapital-Vermögens-Strukturregeln entwikkelt. Sie sollen für eine Abstimmung der Fristigkeit von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung sorgen.
Die Deckungsregel A besagt, das das Anlagevermögen durch das Eigenkapital finanziert werden soll. Wegen der geringen Eigenkapitalquote ist dies aber nicht möglich. Daher bestimmt die Deckungsregel B, daß das Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt werden soll. Wegen der langfristig gebundenen Teile des Umlaufvermögens fordert die Deckungsregel. C, daß das Anlagevermögen und das langfristige Umlaufvermögen. (z.B. eiserner Bestand) durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert werden sollen. Insoweit lassen sich drei Deckungsgrade A, B und C unterscheiden.
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