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Deckungsrückstellung

versicherungs-technische Rückstellungen



ist eine versicherungstechnische Rückstellung und als solche ein Passivposten im Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen. Das Deckungskapital wird aus dem Teil der Prämie gebildet, der nach Ab­zug des Kosten- und Gewinnanteils die Bruttorisikoprämie (siehe  Prämie) übersteigt und mit dem technischen Zins verzinst wird. Siehe auch  Versicherungsbetriebslehre (mit Literaturangaben).

In bestimmten Versicherungssparten - so bei Lebensversicherungen, bei Unfallversicherungen, bei Haftpflichtversicherungen oder der Krankenversicherung - muss ein Teil der von den Versicherungsunternehmen eingenommenen Prämien verzinslich angesammelt werden. Diese Prämienreserve wird Deckungsrücklage genannt. Die Deckungsrückstellung bestimmt den Umfang des Deckungsstockes und den Schutz; den der einzelne Versicherungsnehmer im Falle eines Konkurses des Versicherers geniesst. Einzelheiten bestimmt die Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) vom
6. Mai 1996.

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