Haftpflichtversicherung Diese sehr wichtige Versicherungsform deckt die Schadenersatzansprüche ah. die an einen Schädiger gerichtet werden. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe für den Schadenverursacher eine Verpflichtung zum Schadenersatz bestellt. Er zahlt. wenn der Geschädigte Anspruch auf Wiedergutmachung hat. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden vom Versicherer abgewehrt. Versichert sind gesetzliche, nicht aber vertragliche Haftpflichtansprüche. Nicht versichert sind u. a. Schäden, die man selbst erleidet, oder Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt.
ist eine Versicherung, die den Versicherten davor schützt, bei Schadensverursachung gegenüber einem Dritten aus eigenen Mitteln Schadensersatz leisten zu müssen. Tritt ein Schadensfall ein, so leistet der Versicherer an den Geschädigten und führt unter Umständen den Rechtsstreit. Bei vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführtem Schaden haftet die Versicherung jedoch nicht. Der Versicherte muß innerhalb einer Woche tatsächliche oder mögliche Ansprüche eines Dritten dem Versicherer anzeigen, üblicherweise ist der Versicherte nicht befugt, sich zu Schuld- oder sonstigen Anspruchsfragen zu äußern.
Versicherungszweig, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter gewährt. Dabei umfasst der Versicherungsschutz sowohl die Befriedigung berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion), die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Formen der Haftpflichtversicherung sind: • Betriebshaftpflichtversicherung, • Berufshaftpflichtversicherung, • Haftpflichtversicherung innerhalb des Privatbereiches (Privathaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haftpflicht als Wasserfahrzeughalter), • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (als Zusatzversicherung zur Privat-, Betriebs-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung), • Produkthaftpflichtversicherung. Weitere Haftpflichtversicherungen sind Bestandteil organisatorisch verselbständigter Versicherungszweige ( Kraftfahrtversiche- rung, Luftfahrtversicherung, Nuklear- versicherung), bestimmte Haftpflichtversicherungen auch Pflichtversicherungen ( Versicherung). Literatur: Kuwert, Allgemeine Haftpflichtversicherung, 3. Aufl., Wiesbaden 1988.
Eine Haftpflichtversicherung ist zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen ein unbedingtes Muss für alle. Ein Feuer, das sich durch ein Versehen auf ein grösseres Wohnhaus ausbreitet, kann den finanziellen Ruin bedeuten. Grundsätzlich sind in einer privaten Haftpflichtversicherung - auch getrennt lebende - Ehepartner, unverheiratete Partner, minderjährige Kinder, auch unverheiratete volljährige Kinder, solange sie noch in der Schul- oder ersten Berufsausbildung sind und bei den Eltern wohnen, mitversichert. All diese sollten aber auch im Versicherungsschein erwähnt werden. Zieht ein Paar zusammen und hat jeder eine eigene private Haftpflichtversicherung, dann sollte man die jüngere Police kündigen. Mit der Scheidung sollte ein Partner die Familienpolice übernehmen - am besten der mit den Kindern - und der andere schliesst eine neue ab. Werden Kinder flügge, brauchen sie eigene Verträge. Problem Aufsichtspflicht: Kinder unter sieben Jahren sind nicht schuldfähig Hier haften die Eltern in jedem Fall für Schäden. Was bedeutet: Die Versicherung zahlt. Kinder ab sieben Jahren werden selbst für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen. Stellen diese etwas an, muss die Versicherung nur zahlen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Doch gerade Eltern versuchen in solchen Situationen immer wieder zu beweisen, wie sehr sie sich bemüht haben, den entstandenen Schaden zu verhindern. Eine private Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden unter Verwandten und Angehörigen. Allerdings darf die Person nicht im Haushalt des Versicherten leben. Eine Privat-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung. Die Haftpflicht, die Pflicht zum Ersatz des anderen zugefügten Schadens, ist gesetzlich festgelegt. Diese Schadensersatzpflicht gilt in unbeschränkter Höhe. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, den Schaden zu ersetzen, den der Versicherungsnehmer für ein während der Versicherungsdauer eintretendes Ereignis erleidet oder den er einem Dritten ersetzen muss. Dabei gehört es zu den Pflichten des Versicherten, die Ansprüche Dritter innerhalb einer Woche dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Beispiel: Ein Fussgänger rutscht wegen Glatteis vor dem Haus des Versicherungsnehmers aus. In diesem Fall haftet der Versicherungsnehmer. Seine Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden. Tritt einer solcher Fall auf, haben Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen ein Recht zur Kündigung innerhalb einer Frist von einem Monat, wenn der Versicherer auf Aufforderung die Leistungspflicht anerkannt oder verweigert hat. Die Liste der Ausschlüsse aus der Haftpflichtversicherung ist lang. Einige Beispiele: Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Boxoder Ringkämpfen sowie den hierzu notwendigen Vorbereitungen oder Ansprüche aus allmählich entstehenden Sachschäden. Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung, Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung.
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