Die Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist für Hausbesitzer wichtig, die ihr Haus oder Teile davon vermieten. Diese tritt immer dann ein, wenn der Eigentümer fahrlässig und unabsichtlich einen Schaden herbeigeführt oder diesen zu verantworten hat. Und zwar bei folgenden Immobilien: bei unbebauten Grundstücken, vermieteten Wohnungen, Häusern und gewerblich genutzten Immobilien. Und auch für Eigentümergemeinschaften ist die Versicherung empfehlenswert. Einbezogen in den Versicherungsschutz sind auch die für die Betreuung und Verwaltung der Immobilie Zuständigen wie Hausverwalter, Hausmeister, Reinigungsunternehmen und Gärtner. Und wie auch in der privaten Haftpflichtversicherung geniesst der Kunde bei kleineren Bauvorhaben Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme sollte üblicherweise für Personen- und Sachschäden bei einer Million Euro liegen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem jährlichen Mietertrag. Beispiele: Der Mieter stürzt auf der Treppe, weil der Handlauf nicht in ordnungsgemässem Zustand ist, und verletzt sich. Nun macht er Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer und Vermieter geltend. Bei Sturm werden mehrere Dachziegel vom Dach geweht und beschädigen ein vor dem Grundstück geparktes Auto eines Dritten. Der Geschädigte nimmt den Hauseigentümer auf Schadensersatz in Anspruch.
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