Haftpflicht ist die Verpflichtung. einen Schaden zu ersetzen, den jemand einem anderen zugefügt hat. Das BGB bestimmt in 823, dass jeder unbegrenzt für Schäden haftet. die er einem anderen an Leben, Körper. Gesundheit. Freiheit. Eigentum oder einem sonstigen absoluten Recht (z. B. gegen jedermann wirkende Rechte wie das Persönlichkeitsrecht, Patentrecht usw.) vorsätzlich oder fahrlässig zufügt. Der Eigenheimbesitzer also, der seiner Streupflicht nicht nachkommt, muss dem Unglücklichen, der vor seinem Haus auf dem Glatteis ausrutscht und sich ein Bein bricht, den entstandenen Schaden ersetzen.
Pflicht zum Ersatz fremden Schadens. Haftpflicht besteht auch durch ein nicht schuldhaft herbeigeführtes Ereignis. Schutz gegen die häufig hohen Kosten der Haftpflicht gewährt die Haftpflichtversicherung.
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