Wertpapiere werden häufig nicht von den Unternehmen selbst, sondern im Depot von Banken für die Unternehmen verwahrt. Das Vorhandensein dieser Wertpapiere ist durch eine Bestätigung der Bank nachzuweisen. Diese Depotbestätigung dient als Inventurliste (Inventur) der Wertpapiere. Sie muß mindestens die Art der Wertpapiere, die Stückzahl, den Nennwert und die Anschaffungskosten enthalten. Daneben sollten in der Depotbestätigung der Kurswert und etwa ige Belastungen der Wertpapiere wie Verpfändungen und » Sicherungsübereignungen vermerkt werden. Die Depotbestätigung ist Grundsätzlich zum Bilanzstichtag einzuholen. Wenn die Buchhaltung des Unternehmens eine ordnungsmäßige Vor oder Rückrechnung der Bestandsveränderungen gewährleistet, kann die Depotbestätigung auch zu einem anderen Zeitpunkt eingeholt werden.
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