(DBB) Spitzenorganisation von 45 Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland, in denen die Mitglieder nach Berufsgruppen organisiert sind (Gewerkschaften). Der Beamtenbund ist die zweitgrösste Arbeitnehmerorganisation in der Bundesrepublik. Von den rd. 793600 Mitgliedern Ende September 1989 waren rd. 701200 Beamte, die übrigen Angestellte und Arbeiter. Etwa 28,9% aller Beamten bzw. 8,4% aller gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer gehören dem DBB an. Durch die Vereinigung Deutschlands stieg die Mitgliederzahl bis Ende September 1990 auf rd. 997700, davon rd. 704400 Beamte. Der Beamtenbund muss als gewerkschaftliche Spitzenorganisation kraft Gesetz an der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt werden. Wegen der Besonderheiten einer Gewerkschaftspolitik für Beamte, vor allem im Hinblick auf die Festlegung der Besoldung durch Gesetz und das Streikverbot, besteht innerhalb des DBB für die Angestellten und Arbeiter zusätzlich die DBB-Tarif- union. Der DBB wurde 1918 gegründet. Nach der Gleichschaltung 1933 begann ab 1947 der Wiederaufbau der Organisation. Sitz ist Bonn.
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