(DHKT) Vereinigung der 56 Handwerkskammern in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Bonn. Der DHKT vertritt die gemeinsamen Interessen und koordiniert die Tätigkeit der Mitgliedskammern. Die Vereinigung ist ein freiwilliger, privatrechtlicher Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Handwerkskammern, weshalb er nicht über hoheitliche Befugnisse wie die Kammern verfügt. Der DHKT wurde 1949 gegründet. Sein Vorläufer war der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag, der 1900 entstand (Zentralverband des Deutschen Handwerks).
Auf Bundesebene haben sich die insgesamt 42 Handwerkskammern im Jahre 1949 zum DHKT mit Sitz in 5300 Bonn 1, Johanniterstr. 1, zusammengeschlossen. Alle 42 Handwerkskammern und die in der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks zusammenge schlossenen 51 HandwerksZentralfachverbände sind Mitglieder des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), der Spitzenvertretung des Gesamthandwerks.
(DHKT). Er wird von den 55 Handwerkskammern in Deutschland gebildet. Er vertritt die gemeinsamen Angelegenheiten der ihm angehörenden Handwerkskammern auf Bundesebene. Auf der Ebene der Bundesländer werden die Interessen der Handwerkskammern von den regionalen Handwerkskammertagen bzw. den Landeshandwerksvertretungen wahrgenommen. Vgl. Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Vorhergehender Fachbegriff: Deutscher Handwerkskammertag | Nächster Fachbegriff: Deutscher Holzwirtschaftsrat
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|