sind Plankosten mit zwei Bezugsgrößen, meist Auftragszusammensetzung und Beschäftigung. Im allgemeinen wird die Beschäftigung als Hauptbezugsgröße gewählt. Innerhalb der doppeltflexiblen Plankostenrechnung wird der Versuch gemacht, Änderungen in der Auftragszusammensetzung (Fertigungsprogramm) durch den Einbau der Platzkostenrechnung in die Plankostenrechnung zu berücksichtigen. Dabei ist eine Kostenstellengliederung so vorzunehmen, daß eine unterschiedliche Auftragszusammensetzung a priori keine oder nur verhältnismäßig geringe Veränderungen im Kostenaufbau verursachen kann. Somit wird die Bezugsgröße »Auftragszusammensetzung« gewissermaßen aufgelöst in die Bezugsgröße «Beschäftigung« des Kostenplatzes.
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