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Durchkonnossement

Durchfrachtkonnossement, Through Bill of Lading wird über einen Transport erstellt, der in der Regel mit einer Verladung auf einem Seeschiff beginnt und sich nach Umladung mit einer oder mehreren weiteren gleichartigen oder ungleichartigen Beförderungsarten wie zum Beispiel Luft-, Straßen-, Fluß- oder Schienentransport fortsetzt, bis die Ware an ihren endgültigen Bestimmungsort gelangt. Übernimmt der das Konnossement ausstellende erste Frachtführer die Verantwortung für die Beförderung auf der gesamten Reisestrecke (einschließlich der Teilabschnitte, die er nicht selbst bedient), so liegt ein einfaches oder echtes Durchkonnossement vor. Beschränkt sich dagegen die Verantwortung eines Frachtführers nur auf eine Teilstrecke und wird er im Rahmen der Weiterbeförderung lediglich als Spediteur tätig, so liegt ein unechtes Durchkonnossement vor.

Andere Bezeichnungen mit gleichem bzw. zumindest ähnlichem Vorstellungsinhalt sind „Durchgehen­des Konnossement”, „Durchlaufendes Konnossement”, „Durchfuhrkonnossement”, „Durchfrachtkon­nossement”, „Durchgangskonnossement”, „Through Bill of Lading”. Das Durchkonnossement wird angewandt, wenn die Güter in einem oder mehreren Seehäfen umgeladen werden müssen sowie bei eventuellem Transport auf Schiffen verschiedener Reedereien. Es wird ein einziges Konnossement als Durchkonnossement für die gesamte Schiffsreise ausgestellt. Entsprechend der Haftung der beteiligten Reederei(en) sind zu unterscheiden das echte Durchkonnossement, das unechte Durchkonnossement sowie das gemeinschaftliche Durchkonnossement. Siehe auch   Konnossement.

oder Durchfrachtkonnossement — (engl.) Through Bill of Lading/ Through B/L. S. Konnossement; Internationales Spediteur(durch-)konnossement.

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