tatsächlicher, dem Arbeitnehmer gezahlter Lohn. Er setzt sich aus dem Tariflohn, Überstundenvergütungen und sonstigen Zuschlägen zusammen. Da der Effektivlohn relativ flexibel an die jeweilige wirtschaftliche Situation angepasst werden kann, liegt er insbesondere während einer Hochkonjunktur häufig erheblich über dem Tariflohn. Die Differenz zwischen Tarif- und Effektivlohn wird Lohnspanne bzw. Lohndrift genannt.
der vom Arbeitgeber tatsächlich an den Arbeitnehmer entrichtete Lohn. Dividiert man die Lohnsumme durch die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, so ergibt sich der Effektivlohnsatz. Der Effektivlohn besteht aus dem Tariflohn, der nicht unterschritten werden darf, den Überstundenvergütungen sowie übertariflichen Lohnzuschlägen. Das Ausmass des Auseinanderklaffens von Tarif- und Effektiv lohn wird durch die wage drift angezeigt. Für ihre Stärke existieren verschiedene, z.T. konkurrierende Erklärungsansätze. Vielfach wird darauf abgestellt, dass die Anzahl der Überstunden und Höhe der übertariflichen Lohnzuschläge massgeblich von der herrschenden Arbeitsmarktlage beeinflusst werden. So kann in der Hochkonjunktur aufgrund der relativen Knappheit des Produktionsfaktors Arbeit der Effektivlohn erheblich über dem von den Tarifparteien ausgehandelten Tariflohn liegen.
vom Arbeitgeber tatsächlich ausgezahlter Lohn. Da der Effektivlohnsatz auf Änderungen der Arbeitsmarktbedingungen durch übertarifliche Zuschläge unmittelbar reagieren kann, liegt er oft über dem Tariflohnsatz, der für eine bestimmte Zeitdauer festgelegt ist. Durch den Mindestlohncharakter des Tariflohns kann der Effektivlohn den Tariflohn nicht unterschreiten. Das Ausmass des Auseinanderklaffens in der Entwicklung der Tariflohn- und Effektivlohnsätze zeigt die Lohndrift.
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