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Tariflohn

von den Tarifvertragsparteien (Tarifpartner) ausgehandelter Lohn. Dieser besitzt Mindestlohncharakter und liegt im Allgemeinen unter dem Effektivlohn. Lohndrift

Tariflohn ist das laut Tarifvertrag an die Arbeitnehmer zu zahlende Arbeitsentgelt.

Hinweis:
Der Tariflohn ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung (Akkordlohn, Prämienlohn).

der in einem Tarifvertrag über den Ecklohn vereinbarte Lohn, der bei Vorliegen eines kollektiven Arbeitsvertrages nicht unterschritten werden darf.

Der Tariflohn ist der im Rahmen eines Tarifvertrages vereinbarte Lohn, der nicht unterschritten werden darf. Meistens wird nur der sogenannte Ecklohn für die Facharbeiterlohngruppe ausgehandelt, aus der sich die Tariflöhne für die anderen Lohngruppen durch prozentuale Zu- oder Abschläge berechnen lassen.

in Tarifverträgen vereinbarter Lohn für die unterschiedlichen Lohngruppen. Er stellt einen Mindestlohn dar, der in individuellen Arbeitsverträgen nur überschritten, nicht aber unterschritten werden darf. Das Ausmass, in dem der Effektivlohn den Tariflohn übersteigt (wage drift), wird auf unterschiedliche Weise erklärt (Lohntheorie, Bargaining-Theorie). Eine besondere Rolle spielt dabei das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.

im Tarifvertrag von den - Tarifpartnern festgelegter Lohn. Er ist ein garantierter - Mindestlohn, d.h., der tatsächlich gezahlte Lohn (Effektivlohn) darf nicht unterhalb der Tariflohnsätze liegen. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages kann der Mindestlohncharakter des Tariflohnes auch für die nichtorganisierten Arbeitnehmer gewahrt werden. Die Höhe des Tariflohnes ist abhängig von der Verhandlungsmacht (bargaining Power) der Gewerkschaft und des Arbeitgebers oder Arbeitgeberverbandes. Liegt der Tariflohn unter dem Gleichgewichtslohn, so werden übertarifliche Löhne bezahlt, liegt er über dem Gleichgewichtssatz, so ist mit Entlassungen im betreffenden Tarifbereich zu rechnen.

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