Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren erhoben werden können. Im Recht der Europäischen Union (EU)W
d der Begriff im Sinne von Abgaben verstanden, die bei der Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet (Drittländer) in das Gemeinschaftsgebiet erhoben werden. Es handelt sich hierbei um Zölle, Abgaben gleicher Wirkung, Abschöpfungen und sonstige bei der Einfuhr erhobene Abgaben, die vor allem im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik angewendet werden. National treten Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sowie sonstige auf eingeführte Waren zu erhebende Verbrauchsteuern hinzu.
Vorhergehender Fachbegriff: Eingang | Nächster Fachbegriff: Eingangsüberwachung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|