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Agrarpolitik

dient der Beeinflussung von Ordnung, Struktur und Prozessen in der Landwirtschaft, um tatsächliche oder vermeintliche Nachteile dieses Sektors gegenüber anderen nationalen Wirtschaftsbereichen oder anderen Staaten auszugleichen. Im Einzelnen geht es um:
1. die Bevölkerungsversorgung mit qualitativ hochwertigen Agrarprodukten zu angemessenen Preisen,
2. die Verbesserung ökonomischer ländlicher Lebensbedingungen,
3. die Linderung weltweiter Agrarund Ernährungsprobleme und
4. den Umweltschutz.
Art. 38 EWG-Vertrag schreibt innerhalb der Europäischen Union ein gemeinsames, binnenmarktähnliches Vorgehen nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen vor.

betrifft die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Landwirte. Wegen Einbindung in die -EG ist staatliche Agrarpolitik der Mitgliedsländer zur übernationalen Agrarpolitik geworden, da einzelstaatliche Rechte bezüglich Markt- und Preispolitik auf Organe der EG (Kommission, Ministerrat) übergingen. Kritik ruft die Tatsache hervor, daß der Agrarb ereich fast 70% des gesamten EG-Haushalts beansprucht - dies infolge von Ankaufgarantien für die Erzeuger, Lagerung von Überproduktion (Butterberg, Schweineberg, Milchsee) sowie eines umfangreichen Prämiensystems.

In der Umweltwirtschaft:

Außer Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik wird die Agrarmarktpolitik fast ausnahmslos von der EU betrieben. Für die Agrarpolitik wird der Großteil des EU-Haushalts verwendet. Die meisten Agrarprodukte unterliegen EU-Agrarmarktordnungen, die sich durch eine Vielzahl möglicher Kombinationen binnen- und außenwirtschaftlicher Interventionsinstrumenten zur Stabilisierung von Preisen und Mengen eignen. Hierbei stehen je nach Erzeugnis-Markt-, Richt-, Grund-, Referenz-, Interventions-, Schwellen- und Exportpreise sowie Exporterstattungen, Importpreise und Importabschöpfungen zur Verfügung. Die stark steigenden Produktionsüberschüsse und EU-Agrarmarktausgaben waren Auslöser für ein umfassendes Programm zur Neuorientierung der gemeinsamen Politik, das z. B. die Einfrierung und z. T. Senkung von Agrarpreisen, die Beschränkung der Garantiemengen (z. B. Produktionsquoten für Milch) und Herauskaufaktionen und Erzeugerabgaben bei Milch beinhaltet.

Gesamtheit aller Bestrebungen, Handlungen und Massnahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des agrarpolitischen Geschehens entsprechend den gegebenen Zielsetzungen zu beeinflussen. Träger der Agrarpolitik sind neben den staatlichen (Bund, Länder) und supranationalen Instanzen (Europäische Gemeinschaft) auch einflussreiche Institutionen wie der Deutsche Bauernverband. Spezielle Bereiche der Agrarpolitik sind die Agrarpreispolitik, die Agrarsozialpolitik und die Agrarstrukturpolitik. Formal sind die agrarpolitischen Träger in der Bundesrepublik und in der EG gehalten, die offiziell im Landwirtschaftsgesetz (von 1955) und im EWG-Vertrag (von 1957) deklarierten Ziele zu verwirklichen. Nach § 1 des Landwirtschaftsgesetzes soll die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik in den Stand gesetzt werden, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile (Agrarwirtschaft) gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität zu steigern. Damit soll die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen angeglichen werden. Die EG-Agrarpolitik und die nationale Agrarpolitik verfügen über einen weiten Fächer von Instrumenten zur direkten und indirekten Beeinflussung des Marktergebnisses. In einer Volkswirtschaft, die relativ stark in die internationale Arbeitsteilung integriert ist, sind die Möglichkeiten, allein durch binnenwirtschaftliche Regelungen agrarpolitische Ziele zu verwirklichen, begrenzt. Andererseits kann man aber allein durch aussenwirtschaftliche Regelungen, wie z.B. Zölle, Abschöpfungen und Exporterstattungen, das inländische Marktergebnis wesentlich verändern. In der EG hat die Intensität des Instrumen- teneinsatzes im Zeitablauf zugenommen, die Entwicklung des Agrarsektors wird zunehmend durch staatliche Entscheidungen bestimmt. Für die EG-Agrarpolitik bestätigt sich die Hypothese der Neuen Politischen Ökonomie, dass demokratische Regierungen die Interessen der Produzenten stärker verfolgen als diejenigen der Verbraucher (EG-Agrarfinanzierung).             Literatur: Abel, W., Agrarpolitik, 3. Aufl., Göttingen 1967. Koester, U., Grundzüge der landwirtschaftlichen Marktlehre, 2. Aufl., München 1992. Wöhlken, E., Einführung in die landwirtschaftliche Marktlehre, 3. Aufl., Stuttgart 1991.  

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