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EG-Agrarfinanzierung

Agrarpolitische Aktivitäten führen zu Staatsausgaben und mindern i.d. R. die Staatseinnahmen. Finanzierungsprobleme sind deshalb der bedeutendste Bestimmungsfaktor für Änderungen in der Agrarpolitik. Besonders sind die Ausgaben auf EG-Ebene (EG- Agrarpolitik) für die Durchführung der Agrarmarktordnung gestiegen. Das gegenwärtige System der Marktordnung kann zwar auf einzelnen Märkten zu Staatseinnahmen führen, wenn ein Einfuhrbedarf der EG besteht und die EG-Agrarpreise über den Weltmarktpreisen liegen (Abschöpfung). Inzwischen produziert aber die EG auf nahezu allen Agrarmärkten mehr, als im Inland bei den geltenden Preisen verkauft werden kann. Es entstehen daher Ausgaben für die Beseitigung der strukturellen Agrarüberschüsse. Werden diese im Ausland verkauft, müssen von der öffentlichen Hand Exporterstattungen gezahlt werden. Sollen die Überschüsse von Inländern nachgefragt werden, so müssen die Produkte verbilligt abgegeben werden (z.B. Weihnachtsbutter). Die Verbilligungsaktionen werden aus der EG-Kasse finanziert. Neben den Ausgaben für die Marktordnung (Abteilung Garantie des Ausrichtungsund Garantiefonds, EAGFL) fallen Ausgaben für Strukturmassnahmen und die Agrarbürokratie an. Insgesamt beanspruchen die Ausgaben des EAGFL etwa 62% der jährlichen EG- Haushaltsmittel. Davon werden etwa 90% für die in den Marktordnungen gewährten Garantien verwandt. Zusätzlich geben die einzelnen Länder der EG Mittel für die Durchführung der nationalen Agrarpolitik aus. Die Ausgaben des Bundes und der Länder für nationale agrarpolitische Massnahmen sind seit einiger Zeit stärker gestiegen als der deutsche Beitrag zur Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen der EG. Die öffentlichen Hilfen für die deutsche Landwirtschaft insgesamt stiegen z.B. von 1983 bis 1988 um 55,9% und entsprachen damit 1988 der Zahlung von 27709 DM pro vollbeschäftigter Arbeitskraft in der Landwirtschaft. Eine weitere Aufstockung dieser Finanzierungsquelle erfolgte bereits 1988. Während die nationalen Ausgaben durch das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden, hat die EG sog. Eigenmittel, d.h. zugesicherte Einnahmequellen, mit denen sie ihre Ausgaben finanzieren muss. Damit hat sie eine gewisse Autonomie in ihrer Finanzgestaltung erhalten; allerdings muss der Haushalt durch das Europäische Parlament verabschiedet werden. Andererseits bedeutet der vorgegebene Finanzrahmen eine zunehmende Einengung des Entscheidungsspielraums. Der EG stehen sämtliche in der Gemeinschaft erzielten Einnahmen aus Zöllen und Abschöpfungen zu. Zusätzlich führten die Mitgliedsländer einen Prozentpunkt der harmonisierten nationalen Mehrwertsteuereinnahmen bis zum Jahre 1984 an die EG-Kasse ab. Danach erfolgte eine Anhebung auf 1,6 Prozentpunkte. Weitere Einnahmen erzielt die EG aus der Mitverantwortungsabgabe und aus einer Zuckerabgabe (Grundabgabe). Da die EG inzwischen den vorgegebenen Finanzrahmen voll ausgeschöpft hat, wird es zunehmend schwieriger, eine Einigung über gemeinsame Agrarbeschlüsse im Ministerrat herbeizuführen (Agrarpreisrunde). Literatur: Koester, U., EG-Agrarpolitik in der Sackgasse, Baden-Baden 1977. Nittka,U., Das Finanzierungssystem der Europäischen Gemeinschaften. Beiträge zur Struktur- und Konjunkturforschung, Bd. 11, Bochum 1979.

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