Instrument der EG-Agrarpolitik. Wurde erstmals auf dem Milchmarkt eingesetzt. Die Mitverantwortungsabgabe reduziert den für die Landwirte deklarierten Mindestpreis (Interventionspreis, Ankaufspreis) um einen festgelegten Prozentsatz. Es tritt somit ein Unterschied zwischen den für die Landwirte und den für die Verbraucher relevanten Preisen ein. Die Mitverantwortungsabgabe ist demnach als eine produktspezifische Steuer zu betrachten, die die Einnahmen der EG erhöht. Inzwischen ist dieses Instrument auch auf weiteren Märkten und in teilweise modifizierter Form übernommen worden.
Vorhergehender Fachbegriff: Mitverantwortung | Nächster Fachbegriff: Mitveräusserungsrecht
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|