Mitverantwortung ist dann gegeben, wenn eine Einflußnahme, Mitentscheidung oder sonstige Einwirkung von seiten anderer Personen oder Stellen vorliegt. Sowohl diese einwirkenden Personen wie der von der Einwirkung Betroffene tragen dann Mitverantwortung für das Ergebnis. Es entsteht eine gemeinsame Verantwortung. Die Mitverantwortung kann sowohl mittelbare wie - unmittelbare Verantwortung sein.
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