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EG

Abkürzung für (1) eingetragene Genossenschaft oder (2) Europäische Gemeinschaft.
(1) Genossenschaft, eingetragene (e.G.). Abk. für eingetragene Genossenschaft (siehe Genossenschaft und Genossenschaftsgesetz).
(2) (Europäische Gemeinschaften) ist die Sammelbezeichnung für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM). Mitglieder sind die Benelux-Staaten, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien; Portugal und Spanien haben Aufnahmeanträge gestellt. Organe: Rat (wichtigstes Leitungsorgan mit Entscheidungsbefugnis), Kommission (vollziehende und verwaltende Aufgaben sowie gewisse Entscheidungsbefugnisse), Europäisches Parlament (Beratungs- und Kontrollbefugnisse) und Europäischer Gerichtshof (Wahrung des Rechts bei der Anwendung und Auslegung der Verträge). Das ursprüngliche Ziel der »Vereinigten Staaten von Europa« ist bisher nicht erreicht, da enge wirtschaftliche Verknüpfung nicht ausreicht, politische Einigungen zu ersetzen. Zu den wirtschaftlichen Zusammenhängen innerhalb der EG siehe EWS, - Agrarpolitik, OEEC.

Siehe auch EU, Europäische Union , Abk. für Europäische Gemeinschaften. , Abk. für Europäische Gemeinschaft oder für Europäische Gemeinschaften.   Abk. für Europäische Gemeinschaften, zugleich Abk. für Europäische Gemeinschaft (früher: Euro­päische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG).


Siehe: Europäische Gemeinschaft

Abk. f.: (1) Europäische Gemeinschaften. (2) Europäische Gemeinschaft. (3) Einfuhr-Genehmigung.

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