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Agrarwirtschaft

(Agrarsektor) umfasst die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Forst- und Holzwirtschaft sowie Fischerei. Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion werden von Vertretern des Agrarschutzes zur Begründung spezieller Landwirtscnairsioraerung nerangezugcn. Dcbunucrnci- ten und damit Unterschiede zu anderen Sektoren, die eine spezielle Förderung rechtfertigen, werden in der naturbedingten Benachteiligung der Landwirtschaft, in nachfragebedingten Nachteilen und in angebotsspezifischen Besonderheiten gesehen. Es ist aber fraglich, ob diese angeblichen Besonderheiten wirklich nur auf den Agrarsektor beschränkt sind und ob daraus tatsächlich eine ökonomisch berechtigte Landwirtschaftsförderung abgeleitet werden kann. Naturbedingte Besonderheiten liegen sicher auch in einer Reihe anderer Sektoren wie dem Baugewerbe, dem Bergbau oder der Touristikbranche vor. In einem marktwirtschaftlichen System werden sich aber diese Besonderheiten der Tendenz nach in den Kosten und damit auch in den Marktpreisen niederschla- gen, so dass hierin keine Begründung für staatliche Unterstützungsmassnahmen gesehen werden kann. Gleiches gilt hinsichtlich der angeblichen nachfragebedingten Nachteile (Engelsches Gesetz) und der angebotsspezifischen Besonderheiten. Allerdings können aufgrund der Besonderheiten auf den Agrarmärkten Agrarpreisschwankungen auftreten, die aus sowohl sektoraler als auch gesamtwirtschaftlicher Sicht zu unerwünschten Wirkungen führen können. Aus ökonomischer Sicht können agrarsektorale Besonderheiten u.a. dann zur Rechtfertigung einkommenspolitischer Massnahmen herangezogen werden, wenn die Landwirte neben der Produktion von Agrargütern auch andere volkswirtschaftlich gewünschte Leistungen, wie z. B. Pflege der Kulturlandschaft und Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln in Krisenzeiten, erbringen. Allerdings ist hierbei eine Agrarpreisstützung nicht das geeignetste agrarpolitische Instrument. Agrarsektorale Besonderheiten können eine spezielle Agrarpolitik und Agrarstrukturpolitik rechtfertigen. Der agrarstrukturelle Wandel setzt bei annähernd unverändertem Umfang an landwirtschaftlicher Nutzfläche voraus, dass einzelne landwirtschaftliche Betriebe aufgelöst werden, damit andere Betriebe über eine Vergrösserung der Flächenausstattung wachsen und effizienter produzieren können. Im Gegensatz zu anderen Bereichen sind also, bedingt durch den spezifischen Produktionsfaktor Boden, ein Wachstum und eine Anpassung landwirtschaftlicher Betriebe an geänderte gesamtwirtschaftliche Daten nicht stets autonom möglich. Die Auflösung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt häufig aus gesamtwirtschaft- nuici Jiuu muii in auMciuiciiucm iviaiic, da für Betriebsleiter bei ihrer Entscheidung, den Betrieb aufzulösen, positive Auswirkungen auf andere Landwirte über verbesserte Wachstumsmöglichkeiten nicht relevant sind. Eine Betriebsaufgabe hat (ausser im Generationenwechsel) i.d.R. einen Wechsel des Berufs zur Folge und wird daher häufig vermieden, selbst wenn hiermit eine landwirtschaftliche Einkommensdisparität verbunden ist. Es kann daher sinnvoll sein, durch agrarstrukturpolitische Massnahmen die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern.               Literatur: Koester, U.s Grundzüge der landwirtschaftlichen Marktlehre, 2. Aufl., München 1992.

umfaßt nach dem - Agrarbericht der Bundesregierung die Sektoren Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Forst- und Holzwirtschaft, Fischerei.

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