lässt sich durch folgende Aufgaben charakterisieren: • Verwaltung des staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Besitzes und der staatlichen Versuchs-, Forschungs- und Lehranstalten, • Sicherung der Volksernährung, • Hebung der Lebensverhältnisse der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und ihrer Angehörigen, insb. deren soziale Sicherung, • Förderung der Tier- und Pflanzenzucht und Verbesserung der Agrarstruktur, • Markt-, Boden- und Arbeitsordnung, • veterinär- und gesundheitspolizeiliche Überwachung der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie, • Landeskultur, öffentliche Wasserwirtschaft und Umweltschutz, • landwirtschaftliches Ausbildungs- und Beratungswesen, • Lenkung und Überwachung des Agraraussenhandels. Dem föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik entsprechen bundesweite, landesweite und regionale Institutionen der Agrarverwaltung (landwirtschaftliche Institutionen). Sachlich notwendig ist eine bundesweite Agrarverwaltung vornehmlich zur administrativen Durchführung der Agrarpolitik. Darüber hinaus ist es ökonomisch, dass die staatliche Forschung bundesweit organisiert ist. So hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) Bundesforschungsanstalten eingerichtet, und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie der Aus- wertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) sind dem BML direkt unterstellt. Den Landesministerien obliegt hauptsächlich die Durchführung der Bundesgesetze sowie regionsspezifische Verwaltungs- und Förderungsaufgaben (z.B. Schulwesen). Auf der Ebene der Regierungsbezirke und Kreise werden Aufgaben der Agrarverwaltung von Sonderbehörden (z.B. Forst- und Wasserwirtschaftsbehörden) erfüllt oder an Selbstverwaltungseinrichtungen (z.B. Landwirtschaftskammern) delegiert. Literatur: Planck, U./Ziehe, J., Land- und Agrarsoziologie, Stuttgart 1979.
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