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soziale Sicherung

Umfasst alle Maßnahmen im Rahmen der Sozialversicherungen und nicht versicherungspflichtigen Leistungen (Sozialhilfe) zur Überwindung individueller Notsituationen. Übersicht über die wichtigsten Geldleistungen der sozialen Sicherung sowie deren jeweilige Funktionen und die sie tragenden Institutionen. Zum 1.1. 1995 ist eine gesetzliche Pflegeversicherung hinzugekommen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die staatliche soziale Sicherung umfaßt die Altersversicherung, die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung der ArbeiterInnen und Angestellten und anderer Gruppen, die Sozialhilfe, Wohngeld und Sonderleistungen für Familien, Kinder usw. >Regulierung. staatliche

umfasst nach amtlichen Darstellungen folgende Bereiche: (1) Versicherung ·  Altersversicherung (*Altersversicherung, Invaliden- und Hinterbliebenensicherung der Arbeiter und Angestellten, Alterssicherung der Handwerker, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der freien Berufe), ·    —gesetzliche Krankenversicherung, ·    —Unfallversicherung ·    —Arbeitslosenversicherung; (2) Versorgung ·       Kriegsopferversorgung, ·    Lastenausgleich, ·    —Beamtenversorgung und zusätzliche Altersversorgungen (Zusatzversicherung); (3) Sozialhilfe ·    —Sozialhilfe, ·    —Wohngeld; (4)Sicherung für die Familie und die Kinder (Familienpolitik); (5)Sonderleistungen (z. T. in den oben genannten Bereichen verankert, wie z. B. Rehabilitation). ·    Ausbildungsförderung, ·    Rehabilitation, ·    soziale Sicherung der Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Dienst leisten, ·    Hilfe für Aussiedler, ·    Sonderleistungen. Unschwer sind die drei wesentlichen Säulen der sozialen Sicherungspolitik zu erkennen, nämlich die —Sozialversicherung, Sozialhilfe und —Versorgung (soziale Entschädigung). Ein anderer Einteilungsversuch (Hans Zacher) geht von der Sozialversicherung + Beamtenversorgung = Vorsorge aus. Zusammen mit der sozialen Entschädigung + Ausgleichssystemen ergibt sich so das gesamte öffentlich-rechtliche Sicherungssystem. Einen Überblick über das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland gibt das Sozialbudget. Der Begriff "soziale Sicherung" stammt aus dem angelsächsischen Sprachbereich (social security). Er wurde in der Gesetzgebung erstmals 1935 verwendet (social security act, unter Präsident Franklin D. Roosevelt erlassen) und findet sich in der Atlantik-Charta (1941) wieder. Nach der Abgrenzung des Internationalen Arbeitsamtes (1951) liegen Leistungen der sozialen Sicherheit vor, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: (1)Das Ziel der Sicherungs- und Versorgungseinrichtungen muss darin bestehen, heilende oder verhütende ärztliche Behandlungen zu gewähren oder bei unfreiwilligem Verlust des ganzen oder eines grossen Teils des Arbeitseinkommens, Mittel für den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen ein zusätzliches Einkommen zu gewähren. Die Einrichtung muss durch Gesetzgebung geschaffen sein, die bestimmte individuelle Rechtsansprüche gewährt oder öffentlichen, halböffentlichen oder autonomen Organisationen fest umgrenzte Verpflichtungen auferlegt. (2)Die Einrichtung muss durch eine öffentliche, halböffentliche oder autonome Körperschaft verwaltet werden. Demnach geht die soziale Sicherungspolitik in der Bundesrepublik in ihren Hauptbereichen schon weit über die in oben genannter Definition aufgezählten Gebiete hinaus und hat darüber hinaus der Sicherungspolitik neue Randbereiche angegliedert. Sehen wir von der Sozialhilfe ab, die als Armenpflege (Fürsorgeprinzip) eine Sonderstellung einnimmt, so ergab sich die Notwendigkeit des Aufbaus eines Systems der sozialen Sicherung im Zuge der ökonomischen und gesellschaftlichen Umwälzungen, die mit der Ablösung der Agrargesellschaft, dem Aufbau einer Industriegesellschaft und dem Übergang von der Drei-Generationen-Familie zur Zwei-Generationen-Familie verbunden war. Den anzustrebenden sozialen Schutz konnten nur ausreichend grosse Gefahrengemeinschaften bieten. Der Gedanke, die Vorzüge des —Versicherungsprinzips zu nutzen, um die Standardrisiken (Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Unfall, Alter) der Arbeitnehmer abzudecken, bot den entscheidenden Ausgangspunkt für den Aufbau der Sozialversicherung, verbunden mit sozialen Elementen (z. B. Versicherungszwang, sozialer Ausgleich, Staatszuschuss). Dazu kam dann noch die Abdeckung nicht versicherbarer Risiken mit Versorgungssystemen (Versorgungsprinzip). Im Vordergrund der heutigen Diskussion um die Ausgestaltung der sozialen Sicherung steht die Belastung des Netzes der sozialen Sicherung aufgrund der langjährigen ungünstigen Beschäftigungssituation, der Kostenexplosion im Gesundheitswesen und der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Die entstandene ungünstige Entwicklung der Einnahmen/Ausgabenrelation bewirkte als Folge der wachsenden Sozialausgaben auch wachsende Sozialbelastungen. In diesem Zusammenhang ist wiederholt von den Grenzen der Belastbarkeit mit Abgaben gesprochen worden. Neue erhebliche Belastungen stellen sich durch die Wiedervereinigung Deutschlands der Sozialen Sicherung. Die Schaffung einer Sozialunion Deutschland mit der Angleichung sozialer Rechte auch für die neuen Bundesbürger führt zu finanziellen Belastungen. Vor allem wegen der hohen Arbeitslosigkeit werden diese Probleme verstärkt.                      Literatur: v. Bethusy-Huc, V., Das Sozialleistungssystem in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Tübingen 1974. Winterstein, H., Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1980. Sozialenquite-Kommission, Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1980. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), Übersicht über die Soziale Sicherung, Bonn 1990. Frerich, J., Sozialpolitik, München, Wien 1987.

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