begriffliche Zusammenfassung aller Massnahmen, die dazu dienen, die soziale Institution familiärer Lebensgemeinschaften nach bestimmten Leitbildern zu gestalten und/oder bestimmte soziale Funktionen solcher Lebensgemeinschaften zu fördern. Dabei handelt es sich um die • ,generative Funktion\' der Kinderzeugung, • ,Sozialisations- und Plazierungsfunktion\' der Erziehung der nachwachsenden Generation und ihrer Einweisung in die Gesellschaft, • ,regenerative Funktion\' einer familiären Lebensgemeinschaft als Institution zur Befriedigung physischer (Wohnung, Ernährung) und psychischer Bedürfnisse (emotionale Zuwendung, Geborgenheit), • ,Sicherungsfunktion\', die sich in der in dieser kleinsten Solidargemeinschaft gegenseitig gewährten Hilfe äussert. Die Leitbilder für politisch förderungswürdige Formen familiären Zusammenlebens und die Präzisierung und Rangordnung familienpolitischer Zielsetzungen sind in einer pluralistischen Gesellschaft meist strittig und unterschiedlich, je nach religiösem, weltanschaulichem oder gesellschaftspolitischem Standort ihrer Proponenten. Sie unterliegen offensichtlich auch sehr stark dem historischen Wandel und werden oft mit Bezug auf als aktuell empfundene Probleme formuliert. Hauptinstrumente der Familienpolitik sind die Gestaltung des Familienrechts, die familienbezogene staatliche Einkommensumverteilung über familienspezifische Besteuerung und Transferleistungen ( Familienlastenaus- gleich), staatliche Massnahmen zur Bereitstellung eines familiengerechten Güterangebots (familiengerechte Wohnungen, Bereitstellung familienbezogener Einrichtungen und Dienstleistungsangebote, u. a. Familienberatung, Jugendhilfe), Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familiären Aufgaben (z.B. Arbeitszeitpolitik, arbeitsrechtlicher Mutterschutz) sowie sozialpädagogische Appelle über das staatliche Bildungswesen und über Massenmedien. Daraus wird schon deutlich, dass von vielen Teilbereichen der Wirtschafts- und Sozialpolitik auch familienpolitische Ziele tangiert werden, und dass diese somit auch, bewusst oder unbewusst, eine familienpolitische Komponente haben, z.B. die Steuerpolitik, die Politik der sozialen Sicherung, die Arbeitsschutz- und Arbeitsmarktpolitik und die Wohnungspolitik. Die staatliche Familienpolitik wird in der Bundesrepublik Deutschland massgeblich konzipiert vom Bundesfamilienministerium, wissenschaftlich unterstützt durch von diesem vergebene umfangreiche Auftragsforschung und insb. durch die periodisch von unabhängigen Sachverständigenkommissionen erstellte Familienberichte. Entsprechend den familienpolitisch bedeutsamen Wirkungskomponenten anderer Politikbereiche liegt die tatsächliche Ausgestaltung jedoch grösstenteils bei anderen Ministerien (Justiz-, Finanz-, Sozial-, Wohnungs- und Bildungsressorts von Bund und Ländern). Dabei geraten deklarierte familienpolitische Ziele nicht selten in Konflikt mit vorrangigen eigenen Zielsetzungen dieser Ressorts. Eine staatliche Familienpolitik aus ,einem Guss\' ist deshalb kaum zu erwarten. Literatur: Bethusy-Huc, V., Familienpolitik, Tübingen 1987. Lampert, H./Wingen, M., Familien und Familienpolitik - Bestandsaufnahme und Perspektiven, Köln 1986.
Vorhergehender Fachbegriff: Familienplanung | Nächster Fachbegriff: Familiensplitting
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|