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Steuerpolitik

Steuerpolitik ist die Bezeichnung für sämtliche Maßnahmen des Staates im steuerlichen Bereich. Mit diesen Maßnahmen können vielerlei Zielsetzungen verfolgt werden, z. B.: fiskalische Ziele (z. B. Steigerung der Steuereinnahmen), wirtschaftspolitische Ziele (z. B. kann eine Steuersenkung das verfügbare Einkommen der Bürger und damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage erhöhen), sozialpolitische Ziele (z. B. durch steuerliche Erleichterungen für Familien), 0 bevölkerungspolitische Ziele (z. B. durch hohe Kinderfreibeträge), gesundheitspolitische Ziele (z. B. durch die Tabaksteuer).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Zusammenfassung der Bestrebungen und Zielsetzungen, staatlichen Aufgaben auch mit Hilfe der Steuern zu verwirklichen. Sie ist Teil der staatlichen Wirtschaftspolitik. Da in den neunziger Jahren die Steuerzahlungen deutscher Konzerne aufgrund von Verlagerungen extrem niedrig ausgefallen sind. gelingt dies aber immer weniger.

1. Gesamtwirtschaftlich: alle steuerlichen Massnahmen zur Erreichung finanz-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Ziele. Die Ziele der Steuerpolitik können fiskalischen Charakter, z. B. Steigerung der Steuereinnahmen, haben. Daneben wird die Steuerpolitik zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele eingesetzt (—Fiskalpolitik). Schliesslich dienen steuerpolitische Massnahmen dazu, gesellschaftspolitische Ziele zu verwirklichen. Beispiele: Verbrauchslenkung (Branntweinsteuer), Sozialpolitik (progressives Steuersystem), Bevölkerungspolitik ("Junggesellensteuer"). Mittel der Steuerpolitik sind die Variation der Steuersätze und der Steuerbemessungsgrundlage. 2. Betriebswirtschaftlich: alle Massnahmen zur Erreichung steuerpolitischer, insb. steuerbilanzpolitischer Unternehmensziele, wie einer Minimierung des Steueraufwands, der Steuerzahlungen, des Steuerbarwerts oder der Maximierung des Nettokapitalwerts einer Unternehmung             betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerplanung).

Teil der staatlichen Finanzpolitik, der Steuern als Mittel zur Erreichung der Ziele einer Gesellschaft versteht. Von der fiskalischen Steuerpolitik kann hierbei abgesehen werden, weil sie keine bewußte Steuerpolitik darstellt, sondern lediglich der Finanzierung eines Ausgabenprogranuns dient, mittels dessen die wirtschaftspolitischen Ziele erreicht werden sollen. Zum effektiven Einsatz der Steuerpolitik ist Kenntnis der  Steuerwirkungen notwendig. Die Ziele der Steuerpolitik entsprechen denen der allgemeinen Wirtschaftspolitik, soweit sie mit den Instrumenten der Steuern realisiert werden können. Steuern sind demnach als effiziente Instrumentaltemativen zu sehen, wobei das Steueraufkommen nur als Erwartungsparameter gelten kann, Steuertarif und Steuerbemessungsgrundlage bzw. ihre Änderungen hingegen die Aktionsparameter der Steuerpolitik darstellen.

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