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Steuerwirkungen

sind bei der Einführung neuer bzw. Änderung bereits bestehender Steuern zu berücksichtigen, da die gesetzgebende Körperschaft nur Steuerobjekt, – Steuerbemessungsgrundlage und – Steuertarif bestimmen kann, nicht aber die Höhe des Steueraufkommens. Die Verhaltensänderungen der Wirtschaftssubjekte zur Steueranpassung lassen sich in drei Arten von Effekten einteilen.
1. Substitutionseffekte: Hierzu zählt Steuerausweichung:
a) zeitlich: z. B. Gewinnverlagerung,
b) sachlich: Substitution besteuerter durch nicht besteuerte Güter,
c) räumlich: z. B. Verlagerung von Vermögen in so genannte Steueroasen,
d) persönlich: z. B. Einkommensaufteilung und
e) rechtlich: z. B. Änderung der Unternehmensrechtsform bei unterschiedlicher Besteuerung der Rechtsformen.
2. Markt- und Preiseffekte: Mengen- und Preiswirkungen.
3. Einkommenseffekte: Maßnahmen der Steuereinholung zur Kompensation der Belastung durch die steuerlich bedingte Ertrags- oder Einkommenskürzung (Ertrag, Einkommen).

Für eine rationale Steuerpolitik ist die Kenntnis der Steuerwirkungen erforderlich. Mit Günter Schmölders (1951) lässt sich der Prozess der Steuerwirkungen in drei Phasen zerlegen: (1)     die Informations- und Wahrnehmungsphase, in der es zu Signalwirkungen kommt, (2)     die Zahlungsphase, während der Markt-und Preiswirkungen auftreten, (3)     die Inzidenzphase, in der Einkommenswirkungen hervorgerufen werden. Die erste Phase beginnt mit der Ankündigung einer Steuererhebung oder -änderung bzw. ihrer Wahrnehmung durch die Steuerpflichtigen. Sie können versuchen, der drohenden Steuerbelastung auszuweichen, indem der Steuergegenstand eingeschränkt oder gar nicht verwirklicht wird. Geschieht dies auf legale Weise, so liegt Steuervermeidung oder Steuerausweichung vor. Bedient sich der Steuerpflichtige illegaler Praktiken, handelt es sich um Steuerhinterziehung. Da die Steuervermeidung ökonomisch stets einen Substitutionsvorgang darstellt, spricht man auch vom Substitutionseffekt der Besteuerung. Der Gesetzgeber kann die Steuervermeidung beabsichtigen, wenn z. B. aus konjunkturpolitischen Gründen eine Investitionssteuer erhoben wird. Unter fiskalischem Aspekt ist Steuervermeidung stets unerwünscht. Kann oder will ein Steuerpflichtiger der Steuer nicht ausweichen, dann muss er die Steuer zahlen, kann dann aber versuchen, diese im Marktprozess an ein anderes Wirtschaftssubjekt weiterzugeben. Diesen Vorgang bezeichnet man als Steuerüberwälzung, die sich über Änderungen der Güterund Faktorpreise abspielt. Wenn ein Besteuerter weder ausweichen noch überwälzen kann, muss er die Steuer tragen; er erleidet einen Einkommensverlust. Das gilt ebenso für ein Wirtschaftssubjekt, das zwar selbst nicht steuerpflichtig ist, auf das eine Steuer aber überwälzt wird. Man spricht vom Entzugseffekt oder Einkommenseffekt der Besteuerung. Auf den Einkommensverlust kann verschieden reagiert werden: Der Betroffene kann versuchen, den Verlust durch vermehrte und verbesserte Leistung auszugleichen (Steuereinholung oder Incentive-Wirkung); allerdings ist auch die umgekehrte Reaktion (—Disincentive-Effekt) möglich: Arbeitsangebot und Investitionen werden infolge der Steuerbelastung reduziert. Denkbar ist auch, dass der Einkommensverlust akzeptiert wird und mit einer Anpassung des Konsums, des Sparens und der Investitionen darauf reagiert wird. Welche der angesprochenen Einkommenswirkungen zustande kommt, hängt von der Ausgestaltung der erhobenen Steuer und vor allem von den Reaktionen der Besteuerten ab. Empirisch gesicherte Kenntnisse liegen dazu kaum vor, weshalb die Einkommenswirkungen der Besteuerung auch nur schwer zu prognostizieren sind.             Literatur: Recktenwald, H. C., Steuerüberwälzungslehre, 2. Aufl., Berlin 1966, S. 30 ff. Schmölders, G.IHansmeyer, K.-H., Allgemeine Steuerlehre, 5. Aufl., Berlin 1980, S. 133 ff.

ökonomisch relevante Effekte von angekündigten oder tatsächlichen Änderungen des Steuerrechts. Ihre Kenntnis ist Grundlage einer rationalen, d.h. zielgerichteten Steuerpolitik. Methodisch kann bei der Untersuchung der Steuerwirkungen mikro- und makroökonomisch, partial- und totalanalytisch, kurz- und langfristig vorgegangen werden (Analyse). Makroökonomische Totalbetrachtungen werden in der Multiplikator- und Akzeleratoranalyse der Steuerwirkungen sowie in keynesianischen und neoklassischen Wachstumsmodellen benutzt. Die Wirkungen von Einzelsteuern werden meist im Rahmen mikroökonomischer Partialanalyse, aber auch zunehmend in allgemeinen Gleichgewichtsmodellen untersucht. Steuerwirkungen können gegliedert werden in Signal-, Markt-, Preis- und Einkommenswirkungen. a) Signalwirkungen entstehen in der Wahrnehmungsphase der Besteuerung (Ankündigungseffekt). Die Steuer gibt Anstoss zur sachlichen Substitution im Produktionsprozess (Verschiebung der relativen Faktorpreise und der Minimalkostenkombination löst Änderung der Kapitalintensität aus), in der Einkommensverwendung (Änderung der Nachfragestruktur nach Konsumgütern) und in der Vermögensanlage (Akkumulation von Vermögen über niedrig besteuerte Wertzuwächse statt über Zins- und Lohneinkommen). Die Steuer bewirkt ferner zeitliche Substitution (Verschiebung oder Vorziehen von Käufen wegen angekündigter Änderungen der Verbrauchsteuern und Zölle, Verlagerung von Abschreibungen bei entsprechendem Spielraum) und eine räumliche Substitution, d.h. Verschiebungen der internationalen Faktorströme wegen Einkommen- und Vermögensteuern (besonders Geldkapital) und Zollmauern (Unternehmensgründung im Land mit hohen Schutzzöllen anstatt Export in dieses Land). Signalwirkung kann die Besteuerung auch für die Wahl der Rechtsform von Unternehmen haben (»Flucht in die GmbH«). b) Markt- und Preiswirkungen treten in der Zahlungsphase auf und drücken sich in der Änderung der relativen Preise durch die Steuerüberwälzung aus. c) Die Besteuerung kann einen Einkommensverlust beim Zensiten bewirken (Steuerinzidenz). Die Besteuerung ändert das verfügbare Einkommen oder die Kaufkraft der Steuerträger und führt dann zu Wirkungen auf das Faktorangebot (Arbeits- und Kapitalangebot, »incentives to work« und »incentives to save«; Steuereinholung durch vermehrten technischen Fortschritt; Umschichtung von Geld- und Sachvermögen) und auf die Güternachfrage (Konsum und Investition). Literatur: Brilmmerhoff, D. (1996). Schmölders, G., Hansmeyer, K.-H. (1981)

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