Die grenzüberschreitende Steuervermeidung als Folge des internationalen Wettbewerbs gilt als eine der Hauptursachen für die öffentliche Finanznot in Deutschland. Viele inländische und ausländische Unternehmen arbeiten mit ausgeklügelten Steuervermeidungsstrategien. Beim staatlichen Wettbewerb der Standorte um ausländische Investoren werden neben niedrigen Steuersätzen auch steuerliche Sonderkonditionen eingesetzt. Möglichkeiten für
• deutsche Unternehmen: Gewinne fallen nicht im Hochsteuerland Deutschland an, sondern werden über Finanzierungsgesellschaften in ausländische Steueroasen (z.B. Karibik, Irland, Belgien oder Hongkong) transferiert.
• ausländische Direktinvestitionen in Deutschland: In Deutschland entstehende Überschüsse werden als Fremdkapitalzinsen (was zu einer Gewinnminderung in Deutschland führt) an die ausländische Muttergesellschaftm (mit Sitz in einem Niedrigsteuerland) überwiesen. Zudem kann auch die teilweise oder vollständige Verlagerung von Produktionsstätten zu reduzierten Steuereinnahmen führen. Kleine und mittlere Unternehmen können diese Form der Steuerentlastung allerdings kaum nutzen, was Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur eines Landes hat. Damit besteht die Gefahr eines Steuerwettbewerbs zwischen Ländern, der zu einem „Race to the Bottom“ führen kann — zu Steuersätzen auf niedrigstem Niveau. Entscheidend wird sein, ob es zu einer Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen bei den mobilen Produktionsfaktoren (Kapital und qualifizierte Arbeit) kommt. Untersuchungen zeigen, dass der Faktor Kapital zuletzt steuerlich immer weniger belastet wurde. So haben sich die Körperschaftsteuersätze in fast allen EU-Staaten verringert. Auch private Haushalte und Arbeitnehmer neigen immer mehr zu grenzüberschreitenden Steuervermeidungsstrategien, vor allem mobile Haushalte mit hohem Einkommen und größerem Vermögen. Für Bezieher mittlerer Einkommen kommen sie hingegen nur selten in Betracht. Die sinkende Steuerbelastung mobiler Produktionsfaktoren führt — bei unverändertem Ausgabeverhalten des Staates — zu steigender Besteuerung immobiler Faktoren (wenig oder nicht qualifizierte Arbeit, Grund und Boden). Auf diese Weise entsteht ein duales Steuersystem mit unterschiedlich hoher Steuerbelastung der mobilen und immobilen Produktionsfaktoren.
(Steuerausweichung) ist im Gegensatz zur Steuerhinterziehung eine rechtlich zulässige (u. U. aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen erwünschte) Form der Steuerminderung. Es handelt sich hierbei um eine Einschränkung des steuerlichen Tatbestandes durch den Steuerpflichtigen. Sie kann bei fast allen Steuerarten einsetzen. (1) In der Konsumphase kann die Steuervermeidung bei der Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Verbrauchsteuern durch eine Einschränkung des Verbrauchs der besteuerten Güter in Erscheinung treten, und zwar bei speziellen Verbrauchsteuern durch das Ausweichen auf andere, nicht besteuerte Güter, bei einer allgemeinen Verbrauchsteuer durch Senkung des Gesamtkonsums. Das Ausmass der Reaktionen hängt von den jeweiligen Preis-, Einkommens- und Substitutionselastizitäten ab (Ausgleichsteuer). (2) In der Produktionssphäre kann eine Steuervermeidung z. B. bei der Erhebung oder Erhöhung lohnsummenabhängiger Steuern dadurch auftreten, dass die Unternehmer den Produktionsfaktor Arbeit durch Kapital substituieren (Rationalisierung). Eine Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage kann am besteuerten Produkt herbeigeführt werden (z. B. die Verkleinerung des Hubraums als Folge der nach dem Hubraum bemessenen. Kraftfahrzeugsteuer). Ferner kann eine Steuervermeidung durch räumliche (Ausnutzung von Standortvorteilen bei nationalen und internationalen Steuerbelastungsdifferenzen), zeitliche (Verschiebung abschreibungsfähiger Investitionen mit dem Ziel eines Gewinnausgleichs über verschiedene Perioden) und formal-rechtliche (Änderung der Unternehmensformen bei ungleichmässiger ESt- und KSt-Belastung bzw. vertikale Konzentration bei der Brutto-Allphasenumsatzsteuer) Manipulationen eintreten. (3) In der Sphäre der privaten Haushalte ist darüber hinaus eine Steuervermeidung auch über eine Reallokation von Arbeitszeit und Freizeit möglich (insb. bei selbständig Tätigen). Wird z. B. die Lohn- und Einkommensteuer erhöht, dann wird die Arbeit (am offiziellen Arbeitsmarkt bzw. im formellen Sektor) im Verhältnis zur Freizeit teurer et vice versa. Folge könnte sein, dass am offiziellen Arbeitsmarkt weniger Arbeit angeboten wird. Die zeitliche Allokationsentscheidung bezieht sich in Mehrpersonenhaushalten nicht allein auf den jeweils Erwerbstätigen, sondern auch auf die potentiell erwerbsfähigen Familienmitglieder. Literatur: Petersen, H.-G., Finanzwissenschaft I, 2. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln 1990, S. 263 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Steuerverkürzung | Nächster Fachbegriff: Steuerverpflichtungsgrund
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|