Abwehr der Steuerlast durch legales oder illegales Verhalten (Steuervermeidung, Steuerhinterziehung) oder auch durch Einfluss auf die finanzpolitische Willensbildung.
Handlungen zur Verringerung der individuellen Steuerlast. Neben Steuerhinterziehung und Steuervermeidung hat Steuerwiderstand v.a. auch im Rahmen der Entwicklungstheorie und der Abhängigkeitstheorie Beachtung gefunden. Der Begriff umfaßt in diesem Zusammenhang alle Gründe, welche die Steuereinziehung erschweren. Zu diesen Gründen gehören hauptsächlich die Armut weiter Bevölkerungskreise, Naturalienhandel, die schwache Ausgestaltung der Steuerverwaltung, aber auch die Einflußnahme von Bevölkerungsgruppen und (multinationalen) Firmen auf die Steuergesetzgebung mit dem Ziel, die eigene Steuerlast niedrig zu halten. T.Z. Literatur: Muten, L. (1985)
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