Kernbereich des Zweiges der Sozialen Entschädigung (im engeren Sinne) im System der Sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland. Deutsche, die durch ein militärisches oder militärähnliches Dienstverhältnis oder durch sonstige im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege stehende Umstände (z.B. Fliegerangriff, Vertreibung u.ä.) Gesundheitsschäden erlitten haben (Kriegsbeschädigte), erhalten für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Versorgung nach dem Bundesversorgungs- gesetz (BVG). Sterben Kriegsbeschädigte an den Folgen der Schädigung, so erwerben ihre Hinterbliebenen einen Versorgungsanspruch. Für die Beschädigten umfasst die Kriegsopferversorgung Heilbehandlung und sonstige Massnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie Beschädigtenrenten zur Abgeltung einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit um mehr als 25%. Dabei sind Grundrenten in der Höhe nach dem Ausmass der Minderung der Erwerbsfähigkeit gestaffelt und können durch verschiedene Zusatzleistungen, wie Pflegezulage, Schwerstbe- schädigtenzulage und Ausgleichsrente ergänzt werden. Die schematisierten Versorgungsleistungen werden ausserdem durch die individualisierend bedarfsorientierten Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzt, deren Geld- und Sachleistungen allerdings nur bei Bedürftigkeit beansprucht werden können. Die Kriegsopferrenten werden seit 1970 gemäss der allgemeinen Rentendynamik regelmässig an die Einkommensentwicklung angepasst. Zuständig für Beratung und Anträge sind die Versorgungsämter.
Vorhergehender Fachbegriff: Kriegsopferfürsorge | Nächster Fachbegriff: Kriegsrisiko
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|