Gefahren eines Krieges und/oder kriegsähnlicher Gewaltzustände (zum Beispiel Bürgerkrieg), die als Katastrophenrisiken in der Regel durch private Versicherungen nicht versicherbar sind. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden sie deshalb ausgeschlossen (Kriegsklausel). Bei See- und Lufttransporten können jedoch bestimmte Kriegs- und kriegsabhängige Risiken (zum Beispiel Minenrisiko) durch besondere Kriegseinschlußklauseln gegen erhöhte Prämien übernommen werden. Diese orientieren sich am englischen Markt. Als Alternative zu den deutschen DTV-Kriegsklauseln bieten sich im Rahmen von Warentransportversicherungen die Institute War Clauses an.
Lebensversicherungen schließen in der Regel den kriegsbedingten Tod eines Versicherten vollkommen aus.
Art des politischen Risikos beim Länderrisiko.
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