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Agrarstrukturpolitik

  Teil der Agrarpolitik, durch den die Agrarstruktur beeinflusst wird. Der Wandel der Agrarstruktur wird aus zwei Gründen zu einem Problem der Agrarstrukturpolitik, Einmal hat sich in den westlichen Industrieländern gezeigt, dass sich die Agrarstruktur weniger intensiv ändert, als es aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wünschenswert wäre. Andererseits können die Anpassungszwänge für die Landwirte so gross werden, dass sie in einem System der Sozialen Marktwirtschaft als sozial nicht akzeptabel betrachtet werden. Agrarpolitische Instrumente werden daher zur Steuerung des Strukturwandels eingesetzt (Einzelbetriebliches Förderungsprogramm, Landabgaberente, Pachtgesetz, Grundstücksverkehrsgesetz, NichtVermarktungsprämie, Flurbereinigung, Landtausch).   In der Bundesrepublik Deutschland wird die Agrarstrukturpolitik durch Zuschüsse der EG entsprechend den Richtlinien für die Durchführung der Strukturpolitik in den Mitgliedsländern der EG und durch Bund sowie Länder (Gemeinschaftsaufgabe) finanziert. Die Entwicklung der Agrarstruktur kann in den Ländern der EG kaum in eine gesamtwirtschaftlich gewünschte Richtung beeinflusst werden, weil auf den Märkten durch die Agrarpreispolitik falsche Signale gesetzt werden. Die Agrarstrukturpolitik der Bundesregierung ist weitgehend auf den bäuerlichen Familienbetrieb ausgerichtet. Es gibt eine Vielzahl von Massnahmen, welche die relative Wettbewerbsfähigkeit von kleineren Betrieben, die häufig Nebenerwerbsbetriebe sind, zu Lasten von Grossbetrieben, die im Vollerwerb bewirtschaftet werden, verbessern. Hierdurch wird die Anpassung des Sektors in Richtung höherer gesamtwirtschaftlicher Effizienz eher verzögert als beschleunigt. Als besonders nachteilig haben sich für die Strukturpolitik die Flächenstillegungspro- gramme ausgewirkt. Hierdurch wird der Transfer des Bodens zu mehr effizienten Betrieben gehemmt.     Agrarstrukturpolitik               Literatur: Balz, M. u.a., Die Agrarstrukturpolitik in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft, Bd. I—III, München 1981. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BML, Struktur- und Investitionspolitik, Münster 1966 und zur aktuellen Lage der Agrarstrukturpolitik, Münster-Hiltrup 1975. Koester, ü., Grundzüge der landwirtschaftlichen Marktlehre, 2. Aufl., München 1992.

wirtschaftspolitische Aktivitäten zur Gestaltung der durch vielfältige Mängel gekennzeichneten technischen, ökonomischen und sozialen Verhältnisse in der Landwirtschaft. Agrarstrukturpolitik kann betrieben werden im Rahmen der gegebenen Agrarverfassung. Sie stellt dann einen Versuch dar, durch materielle Anreize die Entscheidungen im Agrarbereich so zu beeinflussen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden. Agrarstrukturpolitik kann auch durch Agrarverfassungspolitik betrieben werden. Dabei werden durch Änderungen der Agrarverfassung die Voraussetzungen für den angestrebten Strukturwandel geschaffen. Es ist das Problem der Agrarstrukturpolitik in parlamentarischen Demokratien, dass ihre Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Agrarverfassung beschränkt sind, die für die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten erforderlichen Agrarverfassungsänderungen (Agrarreformen) aber nur schwer durchsetzbar sind. Unter solchen Bedingungen sind konsequente oder gar radikale Veränderungen der Agrarstruktur von der Agrarstrukturpolitik nicht zu erwarten, sondern allenfalls die Unterstützung bzw. Erleichterung Faktorreallokationen, welche ohnehin eingeleitet werden durch die von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausgehenden Anpassungszwänge. Agrarstrukturpolitik ist i.d.R. darauf gerichtet, die Agrarstruktur zu verändern. Sie kann aber auch darauf gerichtet sein, bestimmte Strukturen zu erhalten. In der Praxis kommt es vor, dass beides gleichzeitig versucht wird, z.B. wenn einerseits durch die Sicherung hoher Erzeugerpreise die Aufrechterhaltung einer bestimmten Betriebsgrößenstruktur ermöglicht und durch Anreize zur Betriebsaufgabe eine Veränderung der Betriebsgrößenstruktur gefördert wird. Die breiter wirkenden, i.d.R. strukturkonservierenden Maßnahmen werden in der agrarpolitischen Praxis nicht der Agrarstrukturpolitik zugerechnet. Ansatzstellen der Agrarstrukturpolitik i.e.S. sind einzelne Betriebe oder Betriebsgruppen. Die Breitenwirkung dieser Agrarstrukturpolitik ist darum sehr begrenzt. Die in Deutschland entwickelte Agrarstrukturpolitik diente verschiedenen Nachbarländern und auch über Europa hinaus als Vorbild. Die Maßnahme mit der ältesten Tradition und größten Bedeutung (was die Höhe der dafür aufgewendeten öffentlichen Mittel anbelangt) ist die Flurbereinigung. Sie diente ursprünglich der Besitzzusammenlegung und der Erschließung der Flur und wird heute mehr und mehr zur regionalen Integralmelioration. Da es jedoch nicht möglich ist, die zukünftig notwendige Strukturentwicklung in der Planung voll zu berücksichtigen und die erneute Flurzersplitterung zu unterbinden, bleibt die Flurbereinigung eine permanente Aufgabe. Sie obliegt den eigens dafür errichteten Behörden (Ämter für Agrarordnung). Zu den traditionellen Aufgaben der Agrarstrukturpolitik gehört auch die ländliche Siedlung. Für die Neuanlage von Siedlerbetrieben fehlt heute das erforderliche Siedlungsland. Im Vordergrund stehen die Anliegersiedlung oder Betriebsaufstokkung, die Althofsanierung, die Aussiedlung von Gehöften aus beengter Dorflage und die Nebenerwerbssiedlung. Die Durchführung obliegt den gemeinnützigen ländlichen Siedlungsgesellschaften; für die Finanzierung ist die Deutsche Sied-lungs- und Landesrentenbank zuständig. In den neuen Bundesländern stellt sich die Aufgabe der Unterstützung der Neu- oder Wiedereinrichter, d.h. des Aufbaus von landwirtschaftlichen Betrieben in der Hand von selbständig wirtschaftenden Landwirten. Eine Ausdehnung des Maßnahmenkatalogs erfolgt seit 1968 nach der endgültigen Abkehr von dem agrarpolitischen Ziel der Erhaltung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Um die Faktormobilität zu erhöhen und den in Gang befindlichen Prozess der Konzentration zu unterstützen, wurden Maßnahmen zur Förderung der Landabgabe und Betriebsaufgabe (Landabgaberente, -prämie usw.) und der Umschulung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte eingeführt, ferner das einzelbetriebliche Förderungsprogramm, durch welches vorrangig entwicklungsfähigen Betrieben und Kooperationen Investitionshilfen geboten werden. Ein Bergbauemprogramm bietet besondere Anreize zur Fortsetzung extensiver Grünlandwirtschaft auf von der Natur besonders benachteiligten Standorten. Die Nachteile der kleinbetrieblichen Struktur sollen durch verschiedene Formen der Kooperation in Erzeugung und Vermarktung gemindert werden. Alle Maßnahmen sind heute in der - Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« zusammengefaßt. Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik haben umso mehr Aussicht auf Erfolg, je besser sie mit der Agrarverfassung harmonieren. Die Flurbereinigung kann z.B. auf der Grundlage eines Gesetzes durchgeführt werden, das den Behörden umfangreiche Vollmachten gewährt und die Anordnung der Verfahren ermöglicht. Der Staat kann hier den Umfang der Aktivitäten allein bestimmen. Anders ist es z.B. bei den Maßnahmen zur Förderung der Landabgabe. Da die Agrarverfassung hier keine Möglichkeit zur Ausübung von Zwang bietet, kommt es allein auf materielle Anreize an. Die Agrarstrukturpolitik läßt sich nur noch selten sektorintern betreiben. Ihr Erfolg wird zunehmend abhängiger von der situationsgerechten Einbettung der Maßnahmen in die regionalen übergeordnet und parallel sich vollziehenden Entwicklungen und Entwicklungsplanungen. Literatur: Lipinsky, E.E. (1981)

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