Das staatliche Forstamt übernimmt neben der Bewirtschaftung des Staatswaldes auch die Forstaufsicht, die Beratung (kostenlos) und die Betreuung (gebührenpflichtig) für den Kleinprivatwald. Auf Antrag (Bayern) oder kraft Gesetz (Baden-Württemberg) werden sowohl die Leistungen als auch die forsttechnischen Arbeiten im Körperschaftswald erbracht.
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