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Einkaufsgenossenschaft

Warenbezugsgenossenschaft, Warenhandelsgenossenschaft

Einkaufsgenossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern die gemeinsame Beschaffung größerer Warenmengen, um günstigere Einkaufspreise zu erhalten. Zum Teil übernehmen die Genossenschaften noch weitere Aufgaben für ihre Mitglieder, z. B. beraten sie in Finanzierungs- oder Werbungsfragen, nehmen Betriebsvergleiche und Standortanalysen vor.

Zusammenschluß kleiner und mittlerer Betriebe des Einzelhandels zur gemeinschaftlichen Warenbeschaffung in großen Mengen (Preisvorteil). Die Mitglieder werden auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten.

Zusammenschluß selbständiger mittelstän­discher Einzelhändler zu einem Einkaufs­verband (Einkaufsgemeinschaft, Verbundgruppe) in der Rechtsform der einge­tragenen Genossenschaft. Beispiel: Nord- West-Ring Schuh-Einkaufsgenossenschaft d G., Frankfurt a. M.

(EKG): Eine - Ge­nossenschaft, zu der sich eine Reihe von kleine­ren oder mittleren Einzelhandelsunternehmen zusammengeschlossen haben, um durch den Zusammenschluss in den Genuss der günstigeren Konditionen für Großeinkäufer beim Einkauf von Waren zu gelangen.
Während historisch am Anfang der Gründung von Einkaufsgenossenschaften allein der Gedan­ke der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch den gemeinsamen Einkauf stand, nehmen die meisten heute bestehenden Einkaufsgenos­senschaften eine Vielzahl unternehmerischer Funktionen, insbesondere auf dem Beschaf­fungsmarkt für die Genossen wahr (z.B. Wer­bung, Finanzierung, Buchführung usw.).
In vielen der modernen Genossenschaften des Handels ist das Eigengewicht der sie tragenden Einzelhandelsbetriebe bereits so reduziert, dass sie von normalen Großhandelsbetrieben überhaupt nicht mehr zu unterscheiden sind. Sie organisieren nicht allein die Gemeinschafts­werbung der Genossen, sondern den Ladenbau und die Ladenausstattung ebenso wie ggf. den Umbau, die Innen- und Außengestaltung, geben Neu-, Um- und Erweiterungsbauhilfen, gewähren Kredite, führen     Standortuntersuchungen, - Marktanalysen und Betriebsvergleiche durch, schulen das Verkaufspersonal, organisie­ren die Rechts- und die Steuerberatung für die Einzelbetriebe usw.
Wegen dieser Entwicklung hat sich für diesen Typ der Einkaufsgenossenschaft der Begriff Full-Service-Genossenschaft eingebürgert. “Es ist daher sachlich richtiger, von förderungs­wirtschaftlich strukturierten Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen zu sprechen, deren Eigenkapital in der Hand der Mitglieder (Ak­tionäre, Gesellschafter) liegt und die die Aufgabe haben, diesem Kreis ein Optimum an Leistung (Waren- und Dienstleistungen) zu vermitteln.” (Erich Diederichs).
Einkaufsgenossenschaften sind eine rechtliche Sonderform und zugleich die am weitesten ver­breitete Erscheinungsform der Einkaufsverei­nigungen.

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