dominierendes Formalziel ökonomischen Handelns in genossenschaftlichen Betrieben, Familienbetrieben und arbeiterselbstverwalteten Unternehmen. Als Form der betrieblichen Ergebnisrechnung findet es seinen Ausdruck im Streben nach einem möglichst hohen Unternehmenseinkommen oder einem möglichst hohen Einkommen pro Kopf der Unternehmensangehörigen. Einkommen ist definiert als Differenz zwischen Erlös und Kosten, wobei die Einkommen der Beschäftigten keinen Kostenbestandteil bilden, so dass Lohneinkommen in der Ergebnisrechnung nicht als Kostenelement enthalten sind. De facto existieren verschiedene Varianten des Einkommensprinzips, indem z.B. Kreditzinsen alternativ aus den Erlösen oder aus dem Bruttoeinkommen finanziert werden oder an Stelle des Bruttoeinkommens die Summe der ausgeschütteten persönlichen Einkommen der Belastung mit direkten Steuernern unterliegt. Generell sind Erlöse und Kosten Determinanten ökonomischer Entscheidungen. Besteht das Formalziel weniger in einem möglichst hohen Unternehmenseinkommen als vielmehr einem möglichst hohen Einkommen pro Kopf der Unternehmensangehörigen, treten als weitere strategische Variablen der Umfang an ausgezahlten persönlichen Einkommen sowie die Beschäftigtenzahl hinzu.
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