fiktiver Herstellungspreis für Schweinefleisch, Geflügel und Eier, der für potentielle Exportländer in die EG seitens der Gemeinschaft im Rahmen der Agrarmarktordnung festgelegt wird, da repräsentative Weltmarktpreise aufgrund enger Märkte nicht existieren. Liegt der Angebotspreis des Auslands unterhalb des Einschleusungspreises, wird eine Zusatzabschöpfung (Abschöpfung) erhoben.
- Europäische Agrarpolitik
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