(auch: Informationsgehalt) wichtiges Kriterium zur Beurteilung realwissenschaftlicher Aussagen. Karl R. Popper definiert ihn als die Klasse seiner Falsifikationsmöglichkeiten, und zwar auf eine im ersten Augenblick sehr verwirrende Weise: Ein empirisch-wissenschaftlicher Satz sagt um so mehr über die Erfahrungswirklichkeit, je mehr er verbietet. Die Zweckmässigkeit dieser Festlegung soll anhand eines Beispiels demonstriert werden. Zu betrachten sind mögliche Zusammenhänge zwischen Vollbeschäftigung einer Volkswirtschaft und deren Preisniveau (PN). Überlegungsmässig kann PN in dieser Situation steigen, konstant bleiben oder sinken. Jede dieser drei logischen Möglichkeiten lässt sich durch den Sektor eines Kreises darstellen: Gemäss der obigen Definition wird der Informationsgehalt der Aussage 1, wonach bei Vollbeschäftigung das Preisniveau einer Volkswirtschaft steigt, durch die Sektoren 2 und 3 dargestellt ("PN konstant" und "PN sinkt"); denn diese sind mit ihr nicht vereinbar bzw. inkompatibel. Die Zweckmässigkeit der auf solche Weise vorgenommenen Definition des Informationsgehaltes wird aber erst sichtbar, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Situation sich ergibt, wenn Aussage 2 betrachtet wird. Sie lässt zu, dass bei Vollbeschäftigung das Preisniveau sowohl steigen als auch konstant bleiben kann. Hier zeigt sich nämlich, dass der Informationsgehalt abnimmt. Er wird lediglich noch durch Sektor 3 ("PN sinkt") repräsentiert. Dieses Ergebnis stimmt mit der obigen Definition überein. Die Zweckmässigkeit der Popperschen Feststellung wird vollends deutlich, wenn Aussage 3 betrachtet wird, wonach PN bei Vollbeschäftigung sowohl steigen, konstant bleiben als auch sinken kann. Sie ist mit allen logischen Möglichkeiten vereinbar und besitzt insofern keinerlei empirischen Gehalt. Überdies steigt mit wachsendem empirischen Gehalt auch die Falsifizierbarkeit (Popper-Kriterium) einer Aussage. Auch dies lässt sich dem obigen Beispiel entnehmen: Aussage 1 müsste bereits dann als widerlegt angesehen werden, wenn in der Realität bei Vollbeschäftigung der Fall konstanten Preisniveaus vorgefunden wird. Für Aussage 2 reicht das nicht aus; sie ist gehaltsärmer und (im logischen Sinn) schwerer zu falsifizieren. Aussage 3 ist mit jeder denkbaren Möglichkeit zu vereinbaren und damit auch nicht falsifizierbar. Sie besitzt damit auch keinen empirischen Gehalt. In der Wissenschaftspraxis stellt sich die Sachlage allerdings i.d.R. wesentlich komplizierter dar. Darüber hinaus stellt der empirische Gehalt nicht das einzige Kriterium für die Beurteilung realwissenschaftlicher Aussagen dar. Eine ähnlich grosse Bedeutung kommt der Heuristik bzw. dem heuristischen Potential zu, das in ihnen enthalten ist. Literatur: Popper, K. R., Logik der Forschung, 8. Aufl., Tübingen 1984, S. 77ff. Schanz, G., Betriebswirtschaftslehre als Sozialwissenschaft, Stuttgart u.a. 1979, S. 36 ff.
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