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Popper-Kriterium

Das Popper-Kriterium, ein nach Karl Popper benanntes Kriterium für die Brauchbarkeit wissenschaftlicher Hypothesen, geht von der grundsätzlichen Uberprüfbarkeit der theoretischen Aussagen an der Wirklichkeit aus. Nach dem Kriterium der Falsifizierbarkeit sind nur solche Hypothesen akzeptabel, die überprüfbar sind. Popper setzt dabei voraus, daß der Wahrheitsgehalt und der Falschheitsgehalt zweier Theorien vergleichbar sind. Als Wahrheitsgehalt beziehungsweise Falschheitsgehalt versteht er die Menge aller wahren und falschen Konsequenzen einer Hypothese.

von Karl R. Popper, dem Begründer des Kritischen Rationalismus vorgeschlagenes Kriterium zur Abgrenzung realwissenschaftlicher Sätze. Es besagt in Poppers Formulierung, dass ein empirisch-wissenschaftliches System an der Erfahrung scheitern können bzw. einer Nachprüfung durch die Realität fähig sein muss. Diese Eigenschaft realwissenschaftlicher Sätze wird als Falsifizierbarkeit bezeichnet. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr des Modellplatonismus. Von der grundsätzlichen Forderung der Überprüfbarkeit ist die tatsächliche Falsifikation realwissenschaftlicher Sätze sorgfältig zu unterscheiden. Hierzu sind andere Kriterien erforderlich.                                                       Literatur: Popper, K. R., Logik der Forschung, 8. Aufl., Tübingen 1984, S. 47 ff.  

- 3 Hypothesen; Methodologie; Paradigma

Siehe Falsifikation

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