Die IAS stellen die Entscheidungserheblichkeit in Form des Decision- Usefulness-Grundsatzes ins Zentrum ihrer Rechnungslegungsgrundsätze. Das gesamte Financial Reporting soll danach der Informationsvermittlung für Unternehmensbeteiligte dienen, so dass diese wirtschaftliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen treffen können. Entscheidungsrelevante Informationen sind Informationen über die Vermögens- und Finanzlage, deren Veränderung sowie die Ertragslage und die Mittelzu- und Mittelabflüsse des Unternehmens. Da den externen Adressaten der Rechtsanspruch fehlt, interne Daten einzusehen, soll die externe Rechnungslegung die Informationsbedürfnisse unter dem Aspekt der Entscheidungserheblichkeit befriedigen. Der Grundsatz der Entscheidungserheblichkeit, also die wirtschaftliche Betrachtungsweise, geht im Zweifelsfall der einzelnen Rechnungslegungsnorm vor.
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