In der Wirtschaftspraxis wird die Erfassung der Plankosten in zwei Schritten vollzogen:
1. Erfassung der Plankosten, die sich auf eine bestimmte Planbeschäftigung beziehen: Zu ihrer Ermittlung werden technisch-analytische Untersuchungen des Mengenverbrauchs der Produktionsfaktoren herangezogen (vgl. Erfassungssoll). Die Arbeitsprozesse der Leistungserstellung werden hierbei in Teilprozesse zerlegt. Die Zergliederung der Teilprozesse kann bis zur Ermittlung des Mengenverzehrs einzelner Arbeitsverrichtungen am Arbeitsplatz vorangetrieben werden. Die Verfahren der Kostenplanung bauen auf technisch-wissenschaftlichen Erfahrungssätzen und auf Spezialuntersuchungen, wie etwa der Arbeitszeitanalyse nach REFA, auf. Die ermittelten Planverbrauchsmengen sind mit den Plankosten je Mengeneinheit zu gewichten. Das Ergebnis stellt die Plankosten beim Planbeschäftigungsgrad dar.
2. Umrechnung dieser Plankosten auf eine Skala von Sollbeschäftigungsgraden: Diese Umrechnung erfolgt mit Hilfe sog. Variatioren oder durch Aufstellung von Stufenplänen.
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