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Erfolg

(1) In der Kostenrechnung gilt:

Betriebserfolg = Leistung - Kosten.

(2) In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt:

Unternehmungserfolg = Ertrag - Aufwand.

(3) In der steuerlichen Erfolgsrechnung gilt:

steuerlicher Erfolg = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben.
Oder:
steuerlicher Erfolg = Betriebsvermögen lfd. Jahr - Betriebsvermögen Vorjahr (+ Entnahmen - Einlagen).

Problem:
Erfolg (Gewinn) ist kein eindeutiger Begriff; er ist erst dann klar umrissen, wenn die Art der jeweiligen Erfolgsrechnung genannt wird.

Differenz zwischen Ertrag und Aufwand (vgl. Aufwendungen), bezogen auf einen bestimmten Zeitraum. Nach dem Betrachtungszeitraum ist eine Unterscheidung zwischen Periodenerfolg (Periodenrechnung) und Totalerfolg möglich. Der Totalerfolg umfaßt die gesamte Lebensdauer der Unternehmung. Nach der Herkunft kann zwischen Betriebserfolg und neutralem Erfolg unterschieden werden. Die Untersuchung der Erfolgsursachen ist

Aufgabe der Erfolgsanalyse.

Erfolg ist die Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen einer Wirtschaftsperiode. Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, dann liegt ein Gewinn vor. sind die Erträge dagegen kleiner als die Aufwendungen, so ergibt sich ein Verlust.

Das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Person. Der Erfolg eines Unternehmens während einer Rechnungsperiode, also regelmäßig eines Geschäftsjahres, ist im positiven Falle der Gewinn, im negativen Fall der Verlust. Gewinn oder Verlust ergeben sich als Saldo der Summe aus Ertrag und Aufwand.

ist das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmung. Er wird durch die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt.

Differenz zwischen betrieblichen Erträgen und betrieblichen Aufwendungen, wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Vergangenheit sowie in der Gewinn- und Verlustrechnungsplanung für die Zukunft ermittelt wird. Man spricht hier vom Gesamtkostenverfahren der Erfolgsplanung. Daneben kann der Erfolg auch nach dem Umsatzkostenverfahren geplant werden.    

Ein zentrales Ziel in der finanzwirtschaftlichen Zieldimension ist der Erfolg, mit dem die jeweilige mo­netäre Zielerreichung festgestellt wird. Als wichtige Erfolgsziele werden der Unternehmenserfolg (Jah­resüberschuss, -fehlbetrag) im externen Rechnungswesen, der   Betriebserfolg im internen Rech­nungswesen und der   Projekterfolg in der   Investitionsrechnung angesehen. In jüngster Zeit wer­den auf Basis des Shareholder-Value-Konzepts weitere Erfolgsziele diskutiert, insbesondere der   Shareholder-Value (Marktwert des Eigenkapitals) des Unternehmens. Siehe auch   Erfolgscontrol­ling.

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