Siehe auch: Wiederbeschaffungspreis
Der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Dieser Ersatzwert bestimmt die Entschädigung des Versicherers. In der Feuerversicherung bemisst sich der Ersatzwert in der Regel nach dem Zeitwert bei Eintritt des Schadens. In der Gebäudeversicherung wird der übliche Bauwert ersetzt, abzüglich eines Betrages, der vom Alter und der Abnutzung des Gebäudes abhängig ist. Bei Hausratsversicherungen wird der Neuwert angesetzt.
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