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Gebäudeversicherung

Ein Schreckensszenario: Zwar können sich alle Familienmitglieder aus den Flammen retten, doch das Haus brennt bis auf die Grundmauern nieder. Nur die wenigsten können die Folgekosten ohne finanzielle Einbussen aufbringen. In der Gebäudeversicherung - eine Schadenversicherung, die in Wohngebäude- und Geschäftsgebäudeversicherung unterteilt ist - sind verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst: Feuer-, Blitzschlag-, Leitungswasser-, Sturm- (ab Windstärke 8), Hagelversicherung. Diese Form wird auch als verbundene Versicherung bezeichnet, weil sie verschiedene Versicherungssparten verbindet. Die Prämien werden dann für jede der Versicherungen einzeln berechnet. In erster Linie dient die Wohngebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleistung bei Realkrediten. Die Gebäudeversicherung ist eine Indexversicherung, das heisst, sie entschädigt den Neuwert. Weitergehende Wertzuschlagsklauseln können im Vertrag vereinbart werden. Mit einer Gebäudeversicherung ist das Gebäude selbst, aber nicht der Hausrat versichert. Dieser sollte mit einer eigenen Hausratversicherung gedeckt werden. Der allgemeine Versicherungsschutz umfasst auch aussen angebrachtes Zubehör wie Markisen, Brennstoffvorräte, Abwasserrohre. Versichert ist aber auch fest eingebautes Mobiliar wie Einbauschränke oder Teppichböden. Diese kann man auch über die Hausratversicherung versichern, bei einer Gebäudeversicherung ist dies aber billiger. Bei einem Totalschaden erhält der Versicherungskunde dann den Betrag, der nötig ist, um das Haus wieder wie vorher aufzubauen. Egal wie verwohnt es war. Grundlage der Entschädigung ist dabei der ortsübliche Neubauwert am Schadenstag. Diesen Neuwert bekommt er aber nur, wenn das Gebäude innerhalb von drei Jahren wieder erstellt wird. Danach zahlt die Versicherung nur noch den Zeitwert. Bei Schäden am Haus ersetzt die Versicherung die Reparaturkosten. Zudem wird bei Abbruch-, Aufräum- und Schutzkosten Ersatz geleistet. Hierbei ist es empfehlenswert, eine höhere Versicherungssumme anzusetzen. Denn häufig werden die dafür standardmässig vorgesehenen Regulierungsrahmen gesprengt. Beispielsweise müssen immer mehr Rückstände nach Bränden kostspielig als Sondermüll entsorgt werden. Nicht zuletzt ist wichtig, dass eine Gebäudeversicherung für entgangene Mieteinkünfte zwölf Monate geradesteht. Eine Feuerversicherung ist jedem Hausbesitzer dringend zu empfehlen. Auch Eigentümergemeinschaften, die Eigentumswohnungen in einem Gebäude halten, brauchen eine solche. Die einzelnen Besitzer zahlen dann mit ihrem Wohngeld gemeinsam die Police. Oft wissen dies die Eigentümer gar nicht, denn dies regelt der Verwalter. Häufig ist eine Feuerversicherung sogar Voraussetzung dafür, dass ein Bankkredit zum Hausbau oder Eigentumswohnungskauf genehmigt wird. Standard ist mittlerweile auch, dass diese Wohngebäudeversicherung eine kostenlose Rohbauversicherung integriert. Sie wird also bereits spätestens zum Baubeginn abgeschlossen. Die meisten Versicherungsschäden an Wohngebäuden entstehen durch Rohrbrüche bei Frost. Und Leitungswasserschäden sind zehnmal häufiger als Feuerschäden. Je nach der chemischen Zusammensetzung des Wassers teilen die meisten Versicherungsgesellschaften Deutschland in drei oder vier Leitungswasserzonen ein. Das Versichern dieses Risikos ist in Zone 3 teurer als in Zone
1. Für Häuser mit älteren Leitungen und Regionen mit besonders aggressivem Wasser ist eine solche Versicherung empfehlenswert. Und besonders für Besitzer von Fussbodenheizungen. Auch bei der Sturmversicherung gibt es drei Sturmzonen. Natürlich lohnt sich diese Versicherung besonders für die Bewohner an den Küsten, nach den Erfahrungen der letzten Jahre aber auch in anderen Teilen Deutschlands. Entscheidend bei allen Bausteinen der Gebäudeversicherung ist die Versicherungssumme, die über den Wert des Hauses ermittelt wird. Dazu müssen Sie im Wertermittlungsbogen genaue Angaben zum Haus, seiner Ausstattung, zu Nebengebäuden und Garagen machen. Zur Wertermittlung nutzen die Versicherungsgesellschaften ein kompliziertes, antiquiertes und umstrittenes Rechenverfahren: Um den Wert von Häusern vergleichen zu können, berechnen sie den vergleichbaren Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 (!). Und das gilt kurioserweise auch für Neubauten. Die Versicherungsmathematiker nehmen also die Baukosten des Jahres 1914 als Basisjahr. Darauf baut sich ein komplexes Indexsystem auf, das u. a. auch den Stand des amtlich ermittelten Baupreisindex und zu einem gewissen Teil auch den Tariflohnindex des Baugewerbes berücksichtigt. Mit einem so ermittelten Prämienfaktor wird dann der Wert des Hauses ermittelt. Sinnvoller ist dagegen die Beauftragung eines Gutachters zur Wertermittlung, der sicherlich ein exaktes Ergebnis liefert. Diese oft hohen Kosten müssen die Versicherungskunden allerdings selbst tragen. Lässt sich aber die Versicherung darauf ein, sollte man zudem vorher fragen, ob dieser spezielle Gutachter auch anerkannt wird. Damit Sie aber auch im Laufe der Zeit, immer auf der Höhe der Wertentwicklung Ihres Hauses sind, sollten Sie einen so genannten gleitenden Neuwert vereinbaren. Die Versicherung passt dann automatisch Versicherung und Prämie an die Veränderung der Baupreise an. Damit vermeiden Sie die drohende Unterversicherung, was Ihnen die Versicherung in Ihrer Police mit einem Unterversicherungsverzicht bestätigen sollte. Verpflichtet sind Sie während der Laufzeit der Police, der Versicherung jegliche Veränderungen zu melden, die den Wert des Gebäudes verändern. Informieren Sie über An-, Ein- und Umbauten, über Stilllegung bestimmter Gebäudeteile oder die Aufnahme eines Gewerbebetriebes. Die Verträge bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten eigentlich immer das Gleiche - die Angebote sind also einheitlich. Nicht dagegen die Preise. Hier gibt es immense Unterschiede: Prämienunterschiede bis zu 350 Prozent. Steigen Sie deswegen aus teuren Verträgen aus. Dazu müssen Sie mindestens drei Monate zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres schriftlich kündigen; bei Fünf- oder Zehnjahresverträgen nach Ablauf dieser Zeitspanne. Doch ein Problem ergibt sich häufig: Die im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebene Zustimmung des Hypothekengläubigers zur Kündigung des Versicherers verkompliziert Kündigung und Wechsel der Versicherung bei nicht abgezahlten Häusern. Hier ist eine Kündigung nur wirksam, wenn alle im Grundbuch genannten Kreditgeber schriftlich zugestimmt haben. Und sie stimmen nur zu, wenn der neue Versicherer ihnen bestätigt, dass der Kunde bei ihm eine gleichwertige Deckung für sein Haus erhält. Das alles erfordert viel Papierkram, den Ihnen Ihre neue Versicherung zumindest teilweise gern abnimmt. Neuverträge sind in der letzten Zeit übrigens meist nur noch mit Selbsterhalt zu bekommen. Hier hat der Versicherungskunde im Schadensfall meist ein Promille zu zahlen. Diese Verträge lohnen sich aber nur, wenn die Prämie dadurch nennenswert sinkt. Besonders begehrt bei Versicherungen sind die Besitzer von Neubauten. Die Gesellschaften locken dann gern mit Neubaurabatten. Dies sollte aber nicht das einzige Kriterium für die Wahl eines Versicherers sein. Denn manchmal läuft dieser Rabatt schon nach wenigen Jahren aus und dann ist man plötzlich relativ teuer versichert.

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