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Realkredit

Der Realkredit ist ein langfristiger Kredit, der durch ein Grundpfandrecht gesichert ist. Er ist ein langfristiger Kredit, der gegen Eintragung eines Grundpfandrechtes (Kreditsicherheiten) gesi­chert ist und im Rahmen der Beleihungsgrenze gewährt wird. Bei Realkrediten beträgt die Belei­hungsgrenze i.d.R. 60 % des Beleihungswertes. Er ist ein Kredit, der durch reale, d. h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke abgesichert ist. Er ist also ein langfristiges, durch ein Grundpfandrecht abgesichertes, Darlehen.
Der Realkredit ist ein Kredit, bei dem über die Sicherheit des Personalkredits hinaus eine weitergehende Sicherung durch ein Recht an einer Sache besteht. Zum Realkredit gehören deshalb der Lombard, die Sicherungsübereignung, die Hypothek und die Grundschuld.

Derartige Kredite werden von sogenannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung begeben. Hier wird im Rahmen der Kreditprüfung hauptsächlich auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt.

Für den Kreditgeber (Kreditor) stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, ausgedrückt im sogenannten Beleihungswert, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zinszahlung und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer (Debitor) dar.

Der Realkredit ist ein im weiten Sinne durch reale Vermögenswerte gesicherter Kredit, der im wesentlichen nur auf den vorhandenen Wert der Sicherheiten hin gewährt wird. Er stellt sich als Beleihung dieser Werte dar. Die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers tritt zurück. Handelt es sich um bewegliche Vermögenswerte, die zur Beleihung herangezogen werden (z. B. Waren, Wertpapiere), spricht man von Lombardkredit (Mobiliarkredit).

Realkredit im engeren, eigentlichen Wortsinn ist dagegen ein Kredit, der durch Grundpfandrechte gesichert wird. Er wird auch als Immobiliarkredit, Grundkredit, Objektkredit oder Hypothekarkredit bezeichnet.
Der Realkredit ist ein (langfristiger) durch Grundpfandrecht gesicherter Kredit.

Kredit, der durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Rahmen der üblichen Beleihungsgrenze von 60 % gesichert ist.

1. Allg. gesicherter Kredit, der durch zusätzliche Kreditsicherheiten wie vor allem Abtretung, Verpfändung u. dgl. besonders abgesichert wird.
2. Objektkredit, der durch ein Grundpfandrecht - Hypothek, Grundschuld - an einem Beleihungsobjekt besonders abgesichert ist.

Überlassung von Geldkapital gegen Zahlung von Zinsen und (im Gegensatz zum Personalkredit) Verpfändung oder Sicherungsübereignung realer Vermögenswerte. Bei beweglichen Objekten wie Wertpapieren, Vorräten etc. handelt es sich um Mobiliarkredite (Lombardkredite). Als Sicherungsform sind hier die Sicherungsübereignung von Warenvorräten und Inventar sowie die Lombardierung üblich. Sofern Grund und Boden der Kreditsicherung dient, spricht man von Immobiliarkrediten, die stets durch Grund-pfandrechte (z. B. Hypothek) abgesichert sind. Realkredite dürfen 80% der Beleihungsgrenze nicht übersteigen. Sie werden vor allem von Banken (insb.  Realkreditinstituten), Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften gewährt.

Gegenstück ist der Personalkredit.

Siehe auch Hypothekendarlehen

Im engeren Wortsinne ein durch ein Grundpfandrecht, also dinglich gesicherter, langfristiger Kredit. Im weiteren Sinne ein besicherter (im Gegensatz zum unbesicherten) Personalkredit.

Ein durch Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden) abgesicherter langfristiger Kredit. Hypothekarkredit.

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