Dem ESZB gehören neben der Europäischen Zentralbank die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten (derzeit 15) an.
Siehe auch: Europäische Zentralbank
Ein im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zu errichtender Verbund, der aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedsländer bestehen soll. Das ESZB nimmt die Hoheitsrechte im Bereich der Geld- und Währungspolitik für die Mitgliedstaaten der Währungsunion wahr. Vorrangiges Ziel ist dabei die Gewährleistung der Preisstabilität. Hauptaufgaben in der Endstufe der EWWU sind vor allem die Gestaltung der gemeinsamen Geldpolitik, die Durchführung von Devisenmarkttransaktionen in Euro, die Haltung und Verwaltung der übertragenen Währungsreserven sowie die Verwirklichung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs. Daneben sind eine Reihe von Beratungs- und Informationsfunktionen wahrzunehmen. Das ESZB soll in seinen geldpolitischen Entscheidungen von sonstigen Trägern der Wirtschaftspolitik auf nationaler wie auch auf Gemeinschaftsebene unabhängig sein. Das zentrale Entscheidungsorgan der ESZB ist der Rat der EZB.
siehe Europäisches System der Zentralbanken.
Abkürzung für Europäisches System der Zentralbanken.
Europäisches System der Zentralbanken.
Vorhergehender Fachbegriff: Europäisches Polizeiamt | Nächster Fachbegriff: Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|