(ESZB) besteht aus der - Europäischen Zentralbank (EZB) und den Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), darunter auch die NZB der Mitgliedstaaten der EU, die den Euro zu Beginn der dritten Stufe nicht eingeführt haben. Für den engeren Kreis von EZB und NZB des Eurogebiets hat der EZB-Rat den Ausdruck Eurosystem eingeführt (Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien). Im Gegensatz zu den beiden integralen Bestandteilen besitzt das ESZB selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit.
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