Zentrales Entscheidungsorgan des Eurosystems ist der Rat der EZB. Er besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB, den (vier) weiteren Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen. Die Beschlüsse des EZB- Rates werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Ausnahmen bilden Entscheidungen über das EZB-Kapital, die Übertragung von Währungsreserven der nationalen Zentralbanken an die EZB sowie über Fragen der Gewinnverteilung im Eurosystem. Im wesentlichen wird hier nach den (voll einbezahlten) Kapitalanteilen abgestimmt. Direktoriumsmitglieder sind bei diesen Fragen nicht stimmberechtigt.
(engl.: Governing Council). Er ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank und setzt sich aus allen (sechs) Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZBn) der EU-Staaten, die den Euro eingeführt haben, zusammen. Die Hauptaufgaben des EZB-Rats bestehen darin, die Leitlinien zu erlassen und die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu gewährleisten. Er hat die diesbezüglich konkrete Geldpolitik (einschl. der geldpolitischen Zwischenziele) zu bestimmen, z. B. die Höhe der im Eurosystem bereitgestellten Zentralbankgeldmenge und die Leitzinssätze festzulegen. Die zur Ausführung seiner Geldpolitik notwendigen Leitlinien sind ebenfalls von ihm zu erlassen.
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